Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Altmärkische Höhe 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Altmärkische Höhe tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen die Bodenrichtwerte Altmärkische Höhe. Dies geschieht in Form von Bodenrichtwerkarten oder Bodenrichtwerttabellen, denen der Bodenrichtwert für einzelne Bodenrichtwertzonen zu entnehmen ist. Eine zentrale Stelle oder Plattform zur Einsicht der Karten und Tabellen gibt es nicht.
Man muss sich an den (zentralen bzw. oberen) Gutachterausschuss von Sachsen-Anhalt wenden oder an das für die betreffende Gemeinde zuständige Bauamt oder Bürgeramt um den Bodenrichtwert Altmärkische Höhe zu erfahren. Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Bodenrichtwertkarten auch im Rahmen ihres Onlineauftritts. Die Gutachterausschüsse und Ämter verfügen meist über einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für kurzfristige Auskünfte lohnt ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Altmärkische Höhe sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Altmärkische Höhe kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Altmärkische Höhe übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Altmärkische Höhe wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert Altmärkische Höhe wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Altmärkische Höhe zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Altmärkische Höhe. Auf der Bodenrichtwertkarte Altmärkische Höhe kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Der Bodenrichtwert Altmärkische Höhe bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Altmärkische Höhe als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Altmärkische Höhe nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Für die Wertermittlung des eigenen Grundstücks muss lediglich der Bodenrichtwert mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks, dessen Wert ermittelt werden soll, multipliziert werden. Unterschiede zwischen dem Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll und dem Bodenrichtwertgrundstück müssen mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen Rechnung getragen werden.
Im Folgenden verdeutlicht ein Praxisbeispiel die Anwendung des Bodenrichtwerts Altmärkische Höhe zur Immobilienpreisberechnung:
Beispiel:
Frau Schmidt besitzt ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Altmärkische Höhe, das sie gerne verkaufen möchte. Das Grundstück ist 537 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 73 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 73 x 537 = 39201 €. Die Bebauung des Grundstücks ist in dieser Berechnung natürlich noch nicht berücksichtigt. Doch der Wert liefert eine gute Basis für weitere Berechnungen für den Wert der gesamten Immobilie – beispielsweise mit dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren.