Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Angelbachtal 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Angelbachtal tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Angelbachtal kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Baden-Württemberg sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Angelbachtal bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Angelbachtal möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Angelbachtal kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Angelbachtal bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Angelbachtal verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert wird als Kennzahl immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer Mithilfe des Bodenrichtwerts den Wert seines Grundstücks in Angelbachtal berechnen möchte, muss daher einfach die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem passenden Bodenrichtwert multiplizieren. Der Bodenrichtwert gilt immer nur für bestimmte Bodenrichtwertzonen. Diese können lediglich aus mehreren Straßenzügen bestehen oder auch einen ganzen Stadtteil bzw. eine Gemeinde umfassen. Denn der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf Grundstücke in ähnlicher Lage, mit ähnlichem Entwicklungszustand und mit ähnlichem Wert in Angelbachtal.
Für eine sogenannte Bodenrichtwertkarte werden die ermittelten Bodenrichtwertzonen von Angelbachtal über eine entsprechende Stadtkarte (Flurkarte) gelegt. Von dieser Bodenrichtwertkarte lassen sich so leicht Bodenrichtwerte für einzelne Adressen oder Flurstücken in Angelbachtal ablesen.
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke in Angelbachtal. Eine etwaige Bebauung des Grundstücks fließt nicht in die Berechnung des Bodenrichtwerts ein. Zudem ist zu beachten, dass die zur Bodenrichtwertermittlung genutzten Daten nicht immer die aktuellsten sind. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, nur alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte zu einem festgesetzten Stichtag neu zu ermitteln.
Außerdem gibt es nicht den einen Richtwert für jede Stadt oder Gemeinde. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen. Immobilienverkäufer und -käufer in Angelbachtal müssen darauf achten, sich an der richtigen Bodenrichtwertzone zu orientieren.
Bestimmte Verfahren zur Immobilienbewertung wie das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren setzen den Bodenrichtwert als eine Größe der Berechnungen ein. Auch bei steuerlichen Angelegenheiten wie der Erbschaftssteuer ist der Bodenrichtwert eine wichtige Kennzahl. Da der Bodenrichtwert stets in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, sind Berechnungen mit der Kennzahl denkbar einfach.
Beispiel zum Bodenrichtwert Angelbachtal:
Herr Meyer besitzt ein unbebautes Grundstück in Angelbachtal, das er gerne zu einem guten Preis verkaufen möchte. Das Grundstück ist 459 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 80 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 80 x 459 = 36720 €. Allerdings unterscheidet sich das Grundstück von Herrn Meyer durch seine Ecklage von dem Richtwertgrundstück. Da eine der beiden Straßen, die am Grundstück von Hr. Meyer vorbeiführen, auch noch sehr stark befahren ist, wird er hier gegebenenfalls einen Abschlag auf den Verkaufspreis, der sich durch die alleinige Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt, hinnehmen müssen.