Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Arnstein (Unterfranken) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Arnstein (Unterfranken) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen die Bodenrichtwerte Arnstein (Unterfranken). Dies geschieht in Form von Bodenrichtwerkarten oder Bodenrichtwerttabellen, denen der Bodenrichtwert für einzelne Bodenrichtwertzonen zu entnehmen ist. Eine zentrale Stelle oder Plattform zur Einsicht der Karten und Tabellen gibt es nicht.
Man muss sich an den (zentralen bzw. oberen) Gutachterausschuss von Bayern wenden oder an das für die betreffende Gemeinde zuständige Bauamt oder Bürgeramt um den Bodenrichtwert Arnstein (Unterfranken) zu erfahren. Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Bodenrichtwertkarten auch im Rahmen ihres Onlineauftritts. Die Gutachterausschüsse und Ämter verfügen meist über einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für kurzfristige Auskünfte lohnt ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Arnstein (Unterfranken) beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Arnstein (Unterfranken) bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Arnstein (Unterfranken). Damit stellen die Bodenrichtwerte Arnstein (Unterfranken) Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Arnstein (Unterfranken) werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Der Bodenrichtwert Arnstein (Unterfranken) wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. So kann mit seiner Hilfe leicht der ungefähre Wert anderer Grundstücke der gleichen Lage und mit ähnlichen wertbestimmenden Merkmalen berechnet werden. Die Angabe bezieht sich immer auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone.
Einsehen kann man die Bodenrichtwerte in der Regel auf sogenannten Bodenrichtwertkarten. Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte Arnstein (Unterfranken) werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Arnstein (Unterfranken) gebracht. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder ganze Flurstücke in Arnstein (Unterfranken) ablesen. Von Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu erfahren. Alternativ zu den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen, die die Bodenrichtwertzonen und ihren jeweiligen Bodenrichtwert tabellarisch aufzeigen.
Der Bodenrichtwert Arnstein (Unterfranken) bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Arnstein (Unterfranken) als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Arnstein (Unterfranken) nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Einige Verfahren der Immobilienbewertung (z.B. Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren) setzen voraus, dass der Bodenpreis der bewerteten Immobilie bekannt ist. Eine Möglichkeit den Bodenpreis zu ermitteln besteht darin, den amtlichen Bodenrichtwert für Arnstein (Unterfranken) zur Hilfe zu nehmen. Da der Bodenrichtwert Arnstein (Unterfranken) als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben wird, ist seine Anwendung einfach. Man multipliziert den passenden Bodenrichtwert mit der Größe des Grundstücks. Auf diese Weise erhält man einen mit amtlichen Kennzahlen ermittelten Bodenpreis für seine Immobilie.
Beispiel zum Bodenrichtwert Arnstein (Unterfranken):
Herr Hubertus hat ein Grundstück in Arnstein (Unterfranken), das 301 Quadratmeter groß ist. Das Grundstück steht in einer Bodenrichtwertzone mit einem amtlichen Bodenrichtwert von 64 € je Quadratmeter. Der Bodenpreis seines Grundstücks beläuft sich somit auf 19264 €.
Wie bereits erwähnt, ist nur der Wert von Grund und Boden in dieser Wertermittlung enthalten. Eine etwaige Bebauung bleibt unberücksichtigt.