Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Aura an der Saale 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Aura an der Saale tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Aura an der Saale sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Aura an der Saale kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Bayern sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Aura an der Saale bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte stellen die Auskünfte zu den Bodenrichtwerten zu verschiedenen Konditionen und mit unterschiedlichen Lizenzen zur Verfügung. Manche Gutachterausschüsse bieten die aktuellen Bodenrichtwerte (kostenlos) zur Einsicht auf ihrem jeweiligen Internetportal an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Aura an der Saale sind grundsätzlich mit Gebühren verbunden.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Aura an der Saale kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Aura an der Saale übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Aura an der Saale wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert Aura an der Saale wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. Der Bodenrichtwert bezieht sich dabei immer auf ein sogenanntes Richtwertgrundstück. Der Bodenrichtwert zeigt als durchschnittlicher Lagewert den Wert von Grundstücken auf, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen, wie der Lage oder den allgemeinen Baugrundverhältnisse des Gebiets, mit dem Richtwertgrundstück übereinstimmen. Ein Bodenrichtwert gilt darüber hinaus immer für eine bestimmte, vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind Gebiete, deren Grundstücke weitestgehend in Art und Maß der Nutzung übereinstimmen. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird durch die Gutachterausschüsse festgelegt. Eine Bodenrichtwertzone kann aus mehreren Straßenzügen oder ganzen Flurstücken bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist dabei immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet.
Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte für Aura an der Saale werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Aura an der Saale gelegt. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder Flurstücke ablesen. Den Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu entnehmen.
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke in Aura an der Saale. Eine etwaige Bebauung des Grundstücks fließt nicht in die Berechnung des Bodenrichtwerts ein. Zudem ist zu beachten, dass die zur Bodenrichtwertermittlung genutzten Daten nicht immer die aktuellsten sind. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, nur alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte zu einem festgesetzten Stichtag neu zu ermitteln.
Außerdem gibt es nicht den einen Richtwert für jede Stadt oder Gemeinde. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen. Immobilienverkäufer und -käufer in Aura an der Saale müssen darauf achten, sich an der richtigen Bodenrichtwertzone zu orientieren.
Der Bodenrichtwert kann als Orientierung für die Grundstückswertberechnung genutzt werden. Da der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, kann man ihn leicht auf jedes Grundstück der entsprechenden Bodenrichtwertzone übertragen. Hierfür muss man lediglich die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren. Der Wert kann anschließend zum Beispiel für detailliertere Berechnungen mit dem Ertragswert- oder Sachwertwertverfahren genutzt werden.
Beispiel für eine Berechnung mithilfe des Bodenrichtwerts:
Frau X hat ein Grundstück in Aura an der Saale mit einer Fläche von 1357 Quadratmetern. Der Bodenrichtwert der Lage, in der sich das Grundstück befindet, liegt bei 100 Euro. Um einen ungefähren Grundstückswert zu ermitteln rechnet Frau X 1357 x 100 = 135700 €.
Anhand des Beispiels ist leicht zu sehen, dass man mit Hilfe des Bodenrichtwerts schnell an die Grenzen stößt, wenn man eine genauere Wertermittlung für sein Grundstück wünscht. So ist das Grundstück von Frau X sehr groß, und kann leicht in zwei Grundstücke geteilt werden. Dies macht Frau X Grund und Boden für manchen Käufer besonders attraktiv. Hat das Richtwertgrundstück, auf das sich der Bodenrichtwert bezieht, keine ähnliche Größe aufzuweisen, bedeutet dies, dass diesem wertbeeinflussenden Faktor allein mit der Berechnung anhand des Bodenrichtwerts keinerlei Rechnung getragen wird.