Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Bahrenborstel 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Bahrenborstel tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Bahrenborstel sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Bahrenborstel kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Niedersachsen sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Bahrenborstel bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Bahrenborstel sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Bahrenborstel zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Bahrenborstel der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Bahrenborstel charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert Bahrenborstel wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Bahrenborstel zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Bahrenborstel. Auf der Bodenrichtwertkarte Bahrenborstel kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Als offizielle Kennzahl steht der Bodenrichtwert Bahrenborstel für den Wert von Grundstücken einer bestimmten Bodenrichtwertzone. Dabei bleiben Bebauungen der Grundstücke unberücksichtigt. §196 BauGB legt fest, dass die Bodenrichtwerte immer spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden müssen. Damit sind die Daten zum Bodenrichtwert Bahrenborstel nicht immer auf dem neuesten Stand.
In der Regel gibt es in jeder Stadt oder Gemeinde nicht nur einen Bodenrichtwert, sondern eine größere Anzahl an Bodenrichtwertzonen. Hier gilt es, die richtige Bodenrichtwertzone herauszusuchen.
Der Bodenrichtwert Bahrenborstel ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Bahrenborstel:
Frau Muster erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 432 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 93 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Muster Grundstück auf 432 x 93 = 40176 €.