Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Bartholomä 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Bartholomä tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Bodenrichtwerte Bartholomä. Es gibt in Deutschland eine große Anzahl von Gutachterausschüssen. Eine zentrale Informationsplattform gibt es jedoch nicht.
Einige Ausschüsse bieten einen Onlineservice an. Hier kann man die Bodenrichtwerte über ein entsprechendes Internetportal in Erfahrung bringen. In jedem Fall erhält man die Bodenrichtwerte auf direkte Anfrage beim (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Baden-Württemberg und / oder beim zuständigen Bürgerbüro oder Bauamt der Gemeinde.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Bartholomä beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Bartholomä bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Bartholomä. Damit stellen die Bodenrichtwerte Bartholomä Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Bartholomä werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Der Bodenrichtwert Bartholomä wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. So kann mit seiner Hilfe leicht der ungefähre Wert anderer Grundstücke der gleichen Lage und mit ähnlichen wertbestimmenden Merkmalen berechnet werden. Die Angabe bezieht sich immer auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone.
Einsehen kann man die Bodenrichtwerte in der Regel auf sogenannten Bodenrichtwertkarten. Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte Bartholomä werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Bartholomä gebracht. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder ganze Flurstücke in Bartholomä ablesen. Von Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu erfahren. Alternativ zu den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen, die die Bodenrichtwertzonen und ihren jeweiligen Bodenrichtwert tabellarisch aufzeigen.
Der Bodenrichtwert für Bartholomä gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Bartholomä vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Bartholomä spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Bartholomä wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Bartholomä:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 87 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 494 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 87 x 494 = 42978 €.