Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Becherbach (Pfalz) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Becherbach (Pfalz) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Becherbach (Pfalz) bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Becherbach (Pfalz) auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Becherbach (Pfalz) möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Für die Ermittlung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig.
Die Grundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwerts bilden die Kaufpreissammlungen. Die Bodenrichtwerte Becherbach (Pfalz) stellen Durchschnittswerte der amtlichen Kaufpreise für Grundstücke ähnlicher Nutzung und von ähnlichem Wert dar. Die Gutachterausschüsse ermitteln mindestens alle zwei Jahre zu einem festgelegten Stichtag (in der Regel der 31.12.) den aktuellen Bodenrichtwert Becherbach (Pfalz).
Der Bodenrichtwert Becherbach (Pfalz) wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben und bezieht sich auf ein sogenanntes Richtwertgrundstück, ein lagetypisches Grundstück, das als Bezugsgröße dient. So zeigt der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lagewert den Wert von Grundstücken auf, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen mit dem Richtwertgrundstück übereinstimmen. Ein Bodenrichtwert gilt darüber hinaus immer für ein begrenztes Gebiet, die vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwertzone. Die Grundstücke einer Bodenrichtwertzone stimmen weitestgehend in Art und Maß ihrer Nutzung überein. Eine Bodenrichtwertzone kann aus mehreren Straßenzügen oder ganzen Flurstücken bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist dabei immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet.
Einsehbar sind die Bodenrichtwerte Becherbach (Pfalz) in der Form von Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten Becherbach (Pfalz) werden erstellt, indem die Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan bzw. eine topographische Karte von Becherbach (Pfalz) gebracht werden. Auf diese Weise kann der Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder für Flurstücke leicht abgelesen werden.
Die Bodenrichtwerttabellen ordnen die Bodenrichtwerte den einzelnen Bodenrichtwertzonen bzw. Gebieten tabellarisch zu.
Der Bodenrichtwert für Becherbach (Pfalz) gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Becherbach (Pfalz) vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Becherbach (Pfalz) spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Der Bodenrichtwert Becherbach (Pfalz) dient als Orientierungshilfe zur Einschätzung eines Grundstücks- bzw. Immobilienwerts und wird oftmals für weitere Berechnungen im Rahmen der Immobilienwertermittlung genutzt. So taucht der Bodenrichtwert beispielsweise als Größe in den Berechnungen nach dem Ertrags- und dem Sachwertverfahren auf. Der Bodenrichtwert Becherbach (Pfalz) ist immer als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Wert eines anderen Grundstücks in derselben Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss daher lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel: Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert
Herr Y besitzt ein unbebautes Grundstück in Becherbach (Pfalz) mit einer Fläche von 332 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 94 €. Damit beläuft sich der Wert des Grundstücks von Hr. Y auf 332 x 94 = 31208 €.