Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Birresborn 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Birresborn tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Birresborn kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Birresborn bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte stellen die Auskünfte zu den Bodenrichtwerten zu verschiedenen Konditionen und mit unterschiedlichen Lizenzen zur Verfügung. Manche Gutachterausschüsse bieten die aktuellen Bodenrichtwerte (kostenlos) zur Einsicht auf ihrem jeweiligen Internetportal an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Birresborn sind grundsätzlich mit Gebühren verbunden.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Birresborn kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Birresborn bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Birresborn verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Die Bodenrichtwerte geben den durchschnittlichen Wert von Grund und Boden einer bestimmten Lage von Birresborn in Euro pro Quadratmeter an. Dabei bezieht sich der Bodenrichtwert stets auf ein sogenanntes Bodenrichtwergrundstück, das neben der Lage weitere für eine bestimmte Bodenrichtwertzone typische wertbestimmende Merkmale besitzt. Eine Bodenrichtwertzone umfasst ein Gebiet von Grundstücken mit weitestgehend ähnlichen Nutzungsverhältnissen und Wertverhältnissen in Birresborn. Für eine Bodenrichtwertzone gilt immer ein Bodenrichtwert. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird ebenfalls vom Gutachterausschuss festgelegt. Eine Bodenrichtwertzone kann unterschiedlich groß sein und aus mehreren Straßenzügen oder auch aus einem ganzen Stadtteil bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist immer ein zusammenhängendes Gebiet.
Die Bodenrichtwertzonen werden auf den Bodenrichtwertkarten verzeichnet. Die Bodenrichtwertkarte Birresborn bildet die Bodenrichtwertzonen und die Bodenrichtwerte von Birresborn geografisch ab. Neben den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen. Diese ordnen die Bodenrichtwerte tabellarisch einem Gebiet zu.
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke in Birresborn. Eine etwaige Bebauung des Grundstücks fließt nicht in die Berechnung des Bodenrichtwerts ein. Zudem ist zu beachten, dass die zur Bodenrichtwertermittlung genutzten Daten nicht immer die aktuellsten sind. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, nur alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte zu einem festgesetzten Stichtag neu zu ermitteln.
Außerdem gibt es nicht den einen Richtwert für jede Stadt oder Gemeinde. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen. Immobilienverkäufer und -käufer in Birresborn müssen darauf achten, sich an der richtigen Bodenrichtwertzone zu orientieren.
Der Bodenrichtwert Birresborn dient als Orientierungshilfe zur Einschätzung eines Grundstücks- bzw. Immobilienwerts und wird oftmals für weitere Berechnungen im Rahmen der Immobilienwertermittlung genutzt. So taucht der Bodenrichtwert beispielsweise als Größe in den Berechnungen nach dem Ertrags- und dem Sachwertverfahren auf. Der Bodenrichtwert Birresborn ist immer als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Wert eines anderen Grundstücks in derselben Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss daher lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel: Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert
Herr Müller besitzt ein unbebautes Grundstück in Birresborn mit einer Fläche von 728 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 83 €. Damit beläuft sich der Wert des Grundstücks von Hr. Müller auf 728 x 83 = 60424 €.