Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Breitenbach (Pfalz) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Breitenbach (Pfalz) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Breitenbach (Pfalz) sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Breitenbach (Pfalz) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Breitenbach (Pfalz) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Breitenbach (Pfalz) sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Breitenbach (Pfalz) kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Breitenbach (Pfalz) übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Breitenbach (Pfalz) wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert Breitenbach (Pfalz) wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Breitenbach (Pfalz) zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Breitenbach (Pfalz). Auf der Bodenrichtwertkarte Breitenbach (Pfalz) kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke in Breitenbach (Pfalz). Eine etwaige Bebauung des Grundstücks fließt nicht in die Berechnung des Bodenrichtwerts ein. Zudem ist zu beachten, dass die zur Bodenrichtwertermittlung genutzten Daten nicht immer die aktuellsten sind. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, nur alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte zu einem festgesetzten Stichtag neu zu ermitteln.
Außerdem gibt es nicht den einen Richtwert für jede Stadt oder Gemeinde. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen. Immobilienverkäufer und -käufer in Breitenbach (Pfalz) müssen darauf achten, sich an der richtigen Bodenrichtwertzone zu orientieren.
Der Bodenrichtwert kann als Orientierung für die Grundstückswertberechnung genutzt werden. Da der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, kann man ihn leicht auf jedes Grundstück der entsprechenden Bodenrichtwertzone übertragen. Hierfür muss man lediglich die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren. Der Wert kann anschließend zum Beispiel für detailliertere Berechnungen mit dem Ertragswert- oder Sachwertwertverfahren genutzt werden.
Beispiel für eine Berechnung mithilfe des Bodenrichtwerts:
Frau Mustermann hat ein Grundstück in Breitenbach (Pfalz) mit einer Fläche von 1180 Quadratmetern. Der Bodenrichtwert der Lage, in der sich das Grundstück befindet, liegt bei 79 Euro. Um einen ungefähren Grundstückswert zu ermitteln rechnet Frau Mustermann 1180 x 79 = 93220 €.
Anhand des Beispiels ist leicht zu sehen, dass man mit Hilfe des Bodenrichtwerts schnell an die Grenzen stößt, wenn man eine genauere Wertermittlung für sein Grundstück wünscht. So ist das Grundstück von Frau Mustermann sehr groß, und kann leicht in zwei Grundstücke geteilt werden. Dies macht Frau Mustermann Grund und Boden für manchen Käufer besonders attraktiv. Hat das Richtwertgrundstück, auf das sich der Bodenrichtwert bezieht, keine ähnliche Größe aufzuweisen, bedeutet dies, dass diesem wertbeeinflussenden Faktor allein mit der Berechnung anhand des Bodenrichtwerts keinerlei Rechnung getragen wird.