Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Bruchhausen (Landkreis Neuwied) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Bruchhausen (Landkreis Neuwied) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Bruchhausen (Landkreis Neuwied) bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Bruchhausen (Landkreis Neuwied) auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Bruchhausen (Landkreis Neuwied) möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Bruchhausen (Landkreis Neuwied) bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Bruchhausen (Landkreis Neuwied). Damit stellen die Bodenrichtwerte Bruchhausen (Landkreis Neuwied) Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Bruchhausen (Landkreis Neuwied) werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Der Bodenrichtwert Bruchhausen (Landkreis Neuwied) wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Bruchhausen (Landkreis Neuwied) zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Bruchhausen (Landkreis Neuwied). Auf der Bodenrichtwertkarte Bruchhausen (Landkreis Neuwied) kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Bruchhausen (Landkreis Neuwied) ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Bruchhausen (Landkreis Neuwied) enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Bruchhausen (Landkreis Neuwied) wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Einige Verfahren der Immobilienbewertung (z.B. Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren) setzen voraus, dass der Bodenpreis der bewerteten Immobilie bekannt ist. Eine Möglichkeit den Bodenpreis zu ermitteln besteht darin, den amtlichen Bodenrichtwert für Bruchhausen (Landkreis Neuwied) zur Hilfe zu nehmen. Da der Bodenrichtwert Bruchhausen (Landkreis Neuwied) als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben wird, ist seine Anwendung einfach. Man multipliziert den passenden Bodenrichtwert mit der Größe des Grundstücks. Auf diese Weise erhält man einen mit amtlichen Kennzahlen ermittelten Bodenpreis für seine Immobilie.
Beispiel zum Bodenrichtwert Bruchhausen (Landkreis Neuwied):
Herr Chen hat ein Grundstück in Bruchhausen (Landkreis Neuwied), das 470 Quadratmeter groß ist. Das Grundstück steht in einer Bodenrichtwertzone mit einem amtlichen Bodenrichtwert von 63 € je Quadratmeter. Der Bodenpreis seines Grundstücks beläuft sich somit auf 29610 €.
Wie bereits erwähnt, ist nur der Wert von Grund und Boden in dieser Wertermittlung enthalten. Eine etwaige Bebauung bleibt unberücksichtigt.