Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Burg (Mosel) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Burg (Mosel) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Burg (Mosel) bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Burg (Mosel) auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Burg (Mosel) möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Burg (Mosel) kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Burg (Mosel) bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Burg (Mosel) verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Die Bodenrichtwerte geben den durchschnittlichen Wert von Grund und Boden einer bestimmten Lage von Burg (Mosel) in Euro pro Quadratmeter an. Dabei bezieht sich der Bodenrichtwert stets auf ein sogenanntes Bodenrichtwergrundstück, das neben der Lage weitere für eine bestimmte Bodenrichtwertzone typische wertbestimmende Merkmale besitzt. Eine Bodenrichtwertzone umfasst ein Gebiet von Grundstücken mit weitestgehend ähnlichen Nutzungsverhältnissen und Wertverhältnissen in Burg (Mosel). Für eine Bodenrichtwertzone gilt immer ein Bodenrichtwert. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird ebenfalls vom Gutachterausschuss festgelegt. Eine Bodenrichtwertzone kann unterschiedlich groß sein und aus mehreren Straßenzügen oder auch aus einem ganzen Stadtteil bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist immer ein zusammenhängendes Gebiet.
Die Bodenrichtwertzonen werden auf den Bodenrichtwertkarten verzeichnet. Die Bodenrichtwertkarte Burg (Mosel) bildet die Bodenrichtwertzonen und die Bodenrichtwerte von Burg (Mosel) geografisch ab. Neben den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen. Diese ordnen die Bodenrichtwerte tabellarisch einem Gebiet zu.
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke in Burg (Mosel). Eine etwaige Bebauung des Grundstücks fließt nicht in die Berechnung des Bodenrichtwerts ein. Zudem ist zu beachten, dass die zur Bodenrichtwertermittlung genutzten Daten nicht immer die aktuellsten sind. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, nur alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte zu einem festgesetzten Stichtag neu zu ermitteln.
Außerdem gibt es nicht den einen Richtwert für jede Stadt oder Gemeinde. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen. Immobilienverkäufer und -käufer in Burg (Mosel) müssen darauf achten, sich an der richtigen Bodenrichtwertzone zu orientieren.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Burg (Mosel) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Burg (Mosel):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 69 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 349 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 69 x 349 = 24081 €.