Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Crossen an der Elster 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Crossen an der Elster tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen die Bodenrichtwerte Crossen an der Elster. Dies geschieht in Form von Bodenrichtwerkarten oder Bodenrichtwerttabellen, denen der Bodenrichtwert für einzelne Bodenrichtwertzonen zu entnehmen ist. Eine zentrale Stelle oder Plattform zur Einsicht der Karten und Tabellen gibt es nicht.
Man muss sich an den (zentralen bzw. oberen) Gutachterausschuss von Thüringen wenden oder an das für die betreffende Gemeinde zuständige Bauamt oder Bürgeramt um den Bodenrichtwert Crossen an der Elster zu erfahren. Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Bodenrichtwertkarten auch im Rahmen ihres Onlineauftritts. Die Gutachterausschüsse und Ämter verfügen meist über einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für kurzfristige Auskünfte lohnt ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Crossen an der Elster möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Crossen an der Elster zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Crossen an der Elster der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Crossen an der Elster charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert Crossen an der Elster wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Crossen an der Elster zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Crossen an der Elster. Auf der Bodenrichtwertkarte Crossen an der Elster kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Zu berücksichtigen gilt bei der Nutzung des Bodenrichtwerts Crossen an der Elster zunächst, dass eine etwaige Bebauung bei der Ermittlung der Kennzahl unberücksichtigt bleibt. Der Bodenrichtwert Crossen an der Elster bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke. Für die Ermittlung des Werts eines bebauten Grundstücks in Crossen an der Elster müssen daher weitere Faktoren berücksichtigt werden. Auch die Aktualität des Bodenrichtwerts Crossen an der Elster sollte stets hinterfragt werden. Da die Bodenrichtwerte in Crossen an der Elster nach §196 BauGB nur alle zwei Jahre ermittelt werden müssen, kann die Datengrundlage bereits älter sein.
Es gibt meist nicht nur den einen Bodenrichtwert für eine Stadt oder Gemeinde. Üblicherweise gibt es viele Bodenrichtwertzonen in einer Region. Hier muss unbedingt darauf geachtet werden, den richtigen Wert herauszusuchen. Zudem sollte man bedenken, dass die Berechnung des Bodenrichtwerts auf dem Vergleich von Grundstücken in Crossen an der Elster mit lediglich ähnlicher Lage und ähnlicher Nutzung basiert. Da kein Grundstück wie das andere ist, kann es sich lohnen, für eine exakte Berechnung des Grundstückswerts einen Fachmann in Crossen an der Elster zu Rate zu ziehen.
Bestimmte Verfahren zur Immobilienbewertung wie das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren setzen den Bodenrichtwert als eine Größe der Berechnungen ein. Auch bei steuerlichen Angelegenheiten wie der Erbschaftssteuer ist der Bodenrichtwert eine wichtige Kennzahl. Da der Bodenrichtwert stets in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, sind Berechnungen mit der Kennzahl denkbar einfach.
Beispiel zum Bodenrichtwert Crossen an der Elster:
Herr Meyer besitzt ein unbebautes Grundstück in Crossen an der Elster, das er gerne zu einem guten Preis verkaufen möchte. Das Grundstück ist 437 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 61 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 61 x 437 = 26657 €. Allerdings unterscheidet sich das Grundstück von Herrn Meyer durch seine Ecklage von dem Richtwertgrundstück. Da eine der beiden Straßen, die am Grundstück von Hr. Meyer vorbeiführen, auch noch sehr stark befahren ist, wird er hier gegebenenfalls einen Abschlag auf den Verkaufspreis, der sich durch die alleinige Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt, hinnehmen müssen.