Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Denkendorf (Württemberg) 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Denkendorf (Württemberg) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Denkendorf (Württemberg) sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Denkendorf (Württemberg) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Baden-Württemberg sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Denkendorf (Württemberg) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Denkendorf (Württemberg) sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig. In Deutschland gibt es ein schwer zu überblickendes System von (regionalen) Gutachterausschüssen sowie oberen bzw. zentralen Gutachterausschüssen auf Landesebene. Die Gutachterausschüsse sind Kollegialgremien, die sich aus Immobiliensachverständigen zusammensetzen und die neutral und weisungsungebunden agieren.
Die Gutachterausschüsse legen sogenannte Kaufpreissammlungen an. Zu diesem Zweck werden nach einem Immobilienkauf in Denkendorf (Württemberg) sämtliche verkaufsrelevanten Daten an den regional zuständigen Gutachterausschuss übermittelt. Der Gutachterausschuss archiviert die Daten anonymisiert, und berechnet auf ihrer Grundlage mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag (meist der 31.12.) die amtlichen Bodenrichtwerte Denkendorf (Württemberg).
Der Bodenrichtwert Denkendorf (Württemberg) wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Denkendorf (Württemberg) zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Denkendorf (Württemberg). Auf der Bodenrichtwertkarte Denkendorf (Württemberg) kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Der Bodenrichtwert Denkendorf (Württemberg) bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Denkendorf (Württemberg) als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Denkendorf (Württemberg) nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Denkendorf (Württemberg) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Denkendorf (Württemberg):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 69 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 300 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 69 x 300 = 20700 €.