Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Dessau-Roßlau 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Dessau-Roßlau tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Dessau-Roßlau sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Dessau-Roßlau kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Sachsen-Anhalt sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Dessau-Roßlau bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Dessau-Roßlau sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
In Deutschland werden die Bodenrichtwerte durch die sogenannten Gutachterausschüsse ermittelt. In Dessau-Roßlau ist ein regionaler Gutachterausschuss zuständig.
Grundlage für die Berechnung der Bodenrichtwerte Dessau-Roßlau sind die Kaufpreissammlungen, die die Gutachterschüsse anlegen. Wird in Dessau-Roßlau eine Immobilie verkauft, übermittelt der zuständige Notar den Kaufpreis und weitere kaufrelevante Daten an den (regionalen) Gutachterausschuss, der die Daten anonymisiert als Kaufpreissammlung archiviert. Den Bodenrichtwert berechnen die Gutachterausschüsse schließlich als durchschnittlichen Lagewert aus den Daten der Kaufpreissammlungen. Dabei bezieht sich der Bodenrichtwert immer auf ein Richtwertgrundstück – ein lagetypisches Grundstück, das über die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale in einer Bodenrichtwertzone verfügt. Die Bodenrichtwertzonen sind zusammenhängende Gebiete, deren Grundstücke in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird ebenfalls durch die Gutachterausschüsse festgelegt. Meist werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre ermittelt. Stichtag für die Bodenrichtwertermittlung durch die Gutachterausschüsse ist in der Regel der 31.12.
Der Bodenrichtwert Dessau-Roßlau wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Dessau-Roßlau zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Dessau-Roßlau. Auf der Bodenrichtwertkarte Dessau-Roßlau kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Dessau-Roßlau ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Dessau-Roßlau enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Dessau-Roßlau wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Einige Verfahren der Immobilienbewertung (z.B. Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren) setzen voraus, dass der Bodenpreis der bewerteten Immobilie bekannt ist. Eine Möglichkeit den Bodenpreis zu ermitteln besteht darin, den amtlichen Bodenrichtwert für Dessau-Roßlau zur Hilfe zu nehmen. Da der Bodenrichtwert Dessau-Roßlau als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben wird, ist seine Anwendung einfach. Man multipliziert den passenden Bodenrichtwert mit der Größe des Grundstücks. Auf diese Weise erhält man einen mit amtlichen Kennzahlen ermittelten Bodenpreis für seine Immobilie.
Beispiel zum Bodenrichtwert Dessau-Roßlau:
Herr Y hat ein Grundstück in Dessau-Roßlau, das 391 Quadratmeter groß ist. Das Grundstück steht in einer Bodenrichtwertzone mit einem amtlichen Bodenrichtwert von 85 € je Quadratmeter. Der Bodenpreis seines Grundstücks beläuft sich somit auf 33235 €.
Wie bereits erwähnt, ist nur der Wert von Grund und Boden in dieser Wertermittlung enthalten. Eine etwaige Bebauung bleibt unberücksichtigt.