Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Diedorf (Rhön) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Diedorf (Rhön) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind verantwortlich für die Ermittlung und Bereitstellung der Bodenrichtwerte. Gutachterausschüsse sind weisungsungebundene und neutrale Kollegialgremien, die sich aus Immobilienexperten zusammensetzen. Mindestens alle zwei Jahre berechnen die Gutachterausschüsse zu einem festgesetzten Stichtag die Bodenrichtwerte für Diedorf (Rhön). In Deutschland gibt es hunderte Gutachterausschüsse, die auf regionaler Ebene agieren und obere bzw. zentrale Gutachterausschüsse der Länder. Eine zentrale Stelle oder einheitliche Plattform zur Abfrage der Bodenrichtwerte gibt es nicht.
Wie die einzelnen Gutachterausschüsse die Informationen zu den ermittelten Bodenrichtwerten veröffentlichen, ist sehr unterschiedlich. Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert – meist in der Form von sogenannten Bodenrichtwertkarten – online im Rahmen ihres Internetauftritts zur Verfügung. Man muss sich für nähere Informationen an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Thüringen wenden. Auch Bürgeramt und Bauamt der zuständigen Gemeinde können Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Diedorf (Rhön) geben.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Diedorf (Rhön) sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Für die Ermittlung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig.
Die Grundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwerts bilden die Kaufpreissammlungen. Die Bodenrichtwerte Diedorf (Rhön) stellen Durchschnittswerte der amtlichen Kaufpreise für Grundstücke ähnlicher Nutzung und von ähnlichem Wert dar. Die Gutachterausschüsse ermitteln mindestens alle zwei Jahre zu einem festgelegten Stichtag (in der Regel der 31.12.) den aktuellen Bodenrichtwert Diedorf (Rhön).
Der Bodenrichtwert für Diedorf (Rhön) ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Diedorf (Rhön). Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Diedorf (Rhön) gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Diedorf (Rhön) gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Diedorf (Rhön) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Diedorf (Rhön) gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Diedorf (Rhön) vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Diedorf (Rhön) spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Der Bodenrichtwert Diedorf (Rhön) ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Diedorf (Rhön):
Frau Müller erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 452 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 91 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Müller Grundstück auf 452 x 91 = 41132 €.