Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Elsdorf (Niedersachsen) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Elsdorf (Niedersachsen) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Elsdorf (Niedersachsen) sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Elsdorf (Niedersachsen) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Niedersachsen sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Elsdorf (Niedersachsen) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Onlineauskünfte zum Bodenrichtwert-Service ist häufig kostenlos. Wer eine schriftliche Auskunft zu den Bodenrichtwerten Elsdorf (Niedersachsen) anfordert, muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühren kann dabei unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich bei der für die Region Elsdorf (Niedersachsen) zuständigen Behörde vorab über etwaige Kosten zu informieren. Einige Gutachterausschüsse bieten zudem verschiedene Lizenzmodelle für ihre Informationen an und unterscheiden zum Beispiel zwischen einmaligen Auskünften zum Bodenrichtwert und regelmäßigen Auskünften im Abonnement. Die Lizenzen unterscheiden sich dann entsprechend auch in der Höhe der Kosten.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Elsdorf (Niedersachsen) zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Elsdorf (Niedersachsen) der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Elsdorf (Niedersachsen) charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert für Elsdorf (Niedersachsen) ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Elsdorf (Niedersachsen). Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Elsdorf (Niedersachsen) gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Elsdorf (Niedersachsen) gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Elsdorf (Niedersachsen) ablesen.
Der Bodenrichtwert Elsdorf (Niedersachsen) bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Elsdorf (Niedersachsen) als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Elsdorf (Niedersachsen) nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Elsdorf (Niedersachsen) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Elsdorf (Niedersachsen):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 82 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 546 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 82 x 546 = 44772 €.