Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Fahren (Kreis Plön) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Fahren (Kreis Plön) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Bodenrichtwerte Fahren (Kreis Plön). Es gibt in Deutschland eine große Anzahl von Gutachterausschüssen. Eine zentrale Informationsplattform gibt es jedoch nicht.
Einige Ausschüsse bieten einen Onlineservice an. Hier kann man die Bodenrichtwerte über ein entsprechendes Internetportal in Erfahrung bringen. In jedem Fall erhält man die Bodenrichtwerte auf direkte Anfrage beim (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Schleswig-Holstein und / oder beim zuständigen Bürgerbüro oder Bauamt der Gemeinde.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Fahren (Kreis Plön) möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Fahren (Kreis Plön) kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Fahren (Kreis Plön) übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Fahren (Kreis Plön) wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert wird als Kennzahl immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer Mithilfe des Bodenrichtwerts den Wert seines Grundstücks in Fahren (Kreis Plön) berechnen möchte, muss daher einfach die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem passenden Bodenrichtwert multiplizieren. Der Bodenrichtwert gilt immer nur für bestimmte Bodenrichtwertzonen. Diese können lediglich aus mehreren Straßenzügen bestehen oder auch einen ganzen Stadtteil bzw. eine Gemeinde umfassen. Denn der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf Grundstücke in ähnlicher Lage, mit ähnlichem Entwicklungszustand und mit ähnlichem Wert in Fahren (Kreis Plön).
Für eine sogenannte Bodenrichtwertkarte werden die ermittelten Bodenrichtwertzonen von Fahren (Kreis Plön) über eine entsprechende Stadtkarte (Flurkarte) gelegt. Von dieser Bodenrichtwertkarte lassen sich so leicht Bodenrichtwerte für einzelne Adressen oder Flurstücken in Fahren (Kreis Plön) ablesen.
Zu berücksichtigen gilt bei der Nutzung des Bodenrichtwerts Fahren (Kreis Plön) zunächst, dass eine etwaige Bebauung bei der Ermittlung der Kennzahl unberücksichtigt bleibt. Der Bodenrichtwert Fahren (Kreis Plön) bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke. Für die Ermittlung des Werts eines bebauten Grundstücks in Fahren (Kreis Plön) müssen daher weitere Faktoren berücksichtigt werden. Auch die Aktualität des Bodenrichtwerts Fahren (Kreis Plön) sollte stets hinterfragt werden. Da die Bodenrichtwerte in Fahren (Kreis Plön) nach §196 BauGB nur alle zwei Jahre ermittelt werden müssen, kann die Datengrundlage bereits älter sein.
Es gibt meist nicht nur den einen Bodenrichtwert für eine Stadt oder Gemeinde. Üblicherweise gibt es viele Bodenrichtwertzonen in einer Region. Hier muss unbedingt darauf geachtet werden, den richtigen Wert herauszusuchen. Zudem sollte man bedenken, dass die Berechnung des Bodenrichtwerts auf dem Vergleich von Grundstücken in Fahren (Kreis Plön) mit lediglich ähnlicher Lage und ähnlicher Nutzung basiert. Da kein Grundstück wie das andere ist, kann es sich lohnen, für eine exakte Berechnung des Grundstückswerts einen Fachmann in Fahren (Kreis Plön) zu Rate zu ziehen.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Fahren (Kreis Plön) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Fahren (Kreis Plön):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 69 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 489 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 69 x 489 = 33741 €.