Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Faulenrost 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Faulenrost tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Faulenrost sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Faulenrost kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Mecklenburg-Vorpommern sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Faulenrost bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Faulenrost möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Faulenrost kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Faulenrost bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Faulenrost verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert Faulenrost wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Faulenrost zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Faulenrost. Auf der Bodenrichtwertkarte Faulenrost kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Der Bodenrichtwert Faulenrost bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Faulenrost als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Faulenrost nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Für die Wertermittlung des eigenen Grundstücks muss lediglich der Bodenrichtwert mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks, dessen Wert ermittelt werden soll, multipliziert werden. Unterschiede zwischen dem Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll und dem Bodenrichtwertgrundstück müssen mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen Rechnung getragen werden.
Im Folgenden verdeutlicht ein Praxisbeispiel die Anwendung des Bodenrichtwerts Faulenrost zur Immobilienpreisberechnung:
Beispiel:
Frau Chen besitzt ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Faulenrost, das sie gerne verkaufen möchte. Das Grundstück ist 734 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 89 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 89 x 734 = 65326 €. Die Bebauung des Grundstücks ist in dieser Berechnung natürlich noch nicht berücksichtigt. Doch der Wert liefert eine gute Basis für weitere Berechnungen für den Wert der gesamten Immobilie – beispielsweise mit dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren.