Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Fohren-Linden 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Fohren-Linden tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Fohren-Linden bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Fohren-Linden auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Fohren-Linden beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Fohren-Linden zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Fohren-Linden der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Fohren-Linden charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert Fohren-Linden wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Fohren-Linden zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Fohren-Linden. Auf der Bodenrichtwertkarte Fohren-Linden kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Fohren-Linden gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Fohren-Linden vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Fohren-Linden spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Der Bodenrichtwert Fohren-Linden dient als Orientierungshilfe zur Einschätzung eines Grundstücks- bzw. Immobilienwerts und wird oftmals für weitere Berechnungen im Rahmen der Immobilienwertermittlung genutzt. So taucht der Bodenrichtwert beispielsweise als Größe in den Berechnungen nach dem Ertrags- und dem Sachwertverfahren auf. Der Bodenrichtwert Fohren-Linden ist immer als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Wert eines anderen Grundstücks in derselben Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss daher lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel: Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert
Herr Mustermann besitzt ein unbebautes Grundstück in Fohren-Linden mit einer Fläche von 294 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 91 €. Damit beläuft sich der Wert des Grundstücks von Hr. Mustermann auf 294 x 91 = 26754 €.