Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Frei-Laubersheim 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Frei-Laubersheim tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Frei-Laubersheim sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Frei-Laubersheim kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Frei-Laubersheim bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte stellen die Auskünfte zu den Bodenrichtwerten zu verschiedenen Konditionen und mit unterschiedlichen Lizenzen zur Verfügung. Manche Gutachterausschüsse bieten die aktuellen Bodenrichtwerte (kostenlos) zur Einsicht auf ihrem jeweiligen Internetportal an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Frei-Laubersheim sind grundsätzlich mit Gebühren verbunden.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Frei-Laubersheim bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Frei-Laubersheim. Damit stellen die Bodenrichtwerte Frei-Laubersheim Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Frei-Laubersheim werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Der Bodenrichtwert für Frei-Laubersheim ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Frei-Laubersheim. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Frei-Laubersheim gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Frei-Laubersheim gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Frei-Laubersheim ablesen.
Der Bodenrichtwert für Frei-Laubersheim gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Frei-Laubersheim vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Frei-Laubersheim spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Der Bodenrichtwert kann als Orientierung für die Grundstückswertberechnung genutzt werden. Da der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, kann man ihn leicht auf jedes Grundstück der entsprechenden Bodenrichtwertzone übertragen. Hierfür muss man lediglich die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren. Der Wert kann anschließend zum Beispiel für detailliertere Berechnungen mit dem Ertragswert- oder Sachwertwertverfahren genutzt werden.
Beispiel für eine Berechnung mithilfe des Bodenrichtwerts:
Frau Muster hat ein Grundstück in Frei-Laubersheim mit einer Fläche von 1354 Quadratmetern. Der Bodenrichtwert der Lage, in der sich das Grundstück befindet, liegt bei 81 Euro. Um einen ungefähren Grundstückswert zu ermitteln rechnet Frau Muster 1354 x 81 = 109674 €.
Anhand des Beispiels ist leicht zu sehen, dass man mit Hilfe des Bodenrichtwerts schnell an die Grenzen stößt, wenn man eine genauere Wertermittlung für sein Grundstück wünscht. So ist das Grundstück von Frau Muster sehr groß, und kann leicht in zwei Grundstücke geteilt werden. Dies macht Frau Muster Grund und Boden für manchen Käufer besonders attraktiv. Hat das Richtwertgrundstück, auf das sich der Bodenrichtwert bezieht, keine ähnliche Größe aufzuweisen, bedeutet dies, dass diesem wertbeeinflussenden Faktor allein mit der Berechnung anhand des Bodenrichtwerts keinerlei Rechnung getragen wird.