Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Gars am Inn 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Gars am Inn tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Gars am Inn kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Bayern sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Gars am Inn bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Onlineauskünfte zum Bodenrichtwert-Service ist häufig kostenlos. Wer eine schriftliche Auskunft zu den Bodenrichtwerten Gars am Inn anfordert, muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühren kann dabei unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich bei der für die Region Gars am Inn zuständigen Behörde vorab über etwaige Kosten zu informieren. Einige Gutachterausschüsse bieten zudem verschiedene Lizenzmodelle für ihre Informationen an und unterscheiden zum Beispiel zwischen einmaligen Auskünften zum Bodenrichtwert und regelmäßigen Auskünften im Abonnement. Die Lizenzen unterscheiden sich dann entsprechend auch in der Höhe der Kosten.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig. In Deutschland gibt es ein schwer zu überblickendes System von (regionalen) Gutachterausschüssen sowie oberen bzw. zentralen Gutachterausschüssen auf Landesebene. Die Gutachterausschüsse sind Kollegialgremien, die sich aus Immobiliensachverständigen zusammensetzen und die neutral und weisungsungebunden agieren.
Die Gutachterausschüsse legen sogenannte Kaufpreissammlungen an. Zu diesem Zweck werden nach einem Immobilienkauf in Gars am Inn sämtliche verkaufsrelevanten Daten an den regional zuständigen Gutachterausschuss übermittelt. Der Gutachterausschuss archiviert die Daten anonymisiert, und berechnet auf ihrer Grundlage mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag (meist der 31.12.) die amtlichen Bodenrichtwerte Gars am Inn.
Der Bodenrichtwert Gars am Inn wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben und bezieht sich auf ein sogenanntes Richtwertgrundstück, ein lagetypisches Grundstück, das als Bezugsgröße dient. So zeigt der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lagewert den Wert von Grundstücken auf, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen mit dem Richtwertgrundstück übereinstimmen. Ein Bodenrichtwert gilt darüber hinaus immer für ein begrenztes Gebiet, die vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwertzone. Die Grundstücke einer Bodenrichtwertzone stimmen weitestgehend in Art und Maß ihrer Nutzung überein. Eine Bodenrichtwertzone kann aus mehreren Straßenzügen oder ganzen Flurstücken bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist dabei immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet.
Einsehbar sind die Bodenrichtwerte Gars am Inn in der Form von Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten Gars am Inn werden erstellt, indem die Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan bzw. eine topographische Karte von Gars am Inn gebracht werden. Auf diese Weise kann der Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder für Flurstücke leicht abgelesen werden.
Die Bodenrichtwerttabellen ordnen die Bodenrichtwerte den einzelnen Bodenrichtwertzonen bzw. Gebieten tabellarisch zu.
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke in Gars am Inn. Eine etwaige Bebauung des Grundstücks fließt nicht in die Berechnung des Bodenrichtwerts ein. Zudem ist zu beachten, dass die zur Bodenrichtwertermittlung genutzten Daten nicht immer die aktuellsten sind. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, nur alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte zu einem festgesetzten Stichtag neu zu ermitteln.
Außerdem gibt es nicht den einen Richtwert für jede Stadt oder Gemeinde. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen. Immobilienverkäufer und -käufer in Gars am Inn müssen darauf achten, sich an der richtigen Bodenrichtwertzone zu orientieren.
Für die Wertermittlung des eigenen Grundstücks muss lediglich der Bodenrichtwert mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks, dessen Wert ermittelt werden soll, multipliziert werden. Unterschiede zwischen dem Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll und dem Bodenrichtwertgrundstück müssen mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen Rechnung getragen werden.
Im Folgenden verdeutlicht ein Praxisbeispiel die Anwendung des Bodenrichtwerts Gars am Inn zur Immobilienpreisberechnung:
Beispiel:
Frau Müller besitzt ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Gars am Inn, das sie gerne verkaufen möchte. Das Grundstück ist 376 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 77 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 77 x 376 = 28952 €. Die Bebauung des Grundstücks ist in dieser Berechnung natürlich noch nicht berücksichtigt. Doch der Wert liefert eine gute Basis für weitere Berechnungen für den Wert der gesamten Immobilie – beispielsweise mit dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren.