Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Gerach (bei Idar-Oberstein) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Gerach (bei Idar-Oberstein) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Gerach (bei Idar-Oberstein) sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Gerach (bei Idar-Oberstein) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Gerach (bei Idar-Oberstein) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Während einige Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte kostenlos online zur Verfügung stellen, bieten andere die von ihnen ermittelten Werte nur gegen eine Gebühr an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten sind sogar immer kostenpflichtig. Die genaue Höhe der Gebühren kann dabei unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich bei der für die Region Gerach (bei Idar-Oberstein) zuständigen Behörde vorab über etwaige Kosten zu informieren. Einige Gutachterausschüsse bieten zudem verschiedene Lizenzmodelle für ihre Informationen an und unterscheiden zum Beispiel zwischen einmaligen Auskünften zum Bodenrichtwert und regelmäßigen Auskünften im Abonnement. Die Lizenzen unterscheiden sich dann entsprechend auch in der Höhe der Kosten.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Gerach (bei Idar-Oberstein) kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Gerach (bei Idar-Oberstein) übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Gerach (bei Idar-Oberstein) wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert für Gerach (bei Idar-Oberstein) ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Gerach (bei Idar-Oberstein). Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Gerach (bei Idar-Oberstein) gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Gerach (bei Idar-Oberstein) gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Gerach (bei Idar-Oberstein) ablesen.
Als offizielle Kennzahl steht der Bodenrichtwert Gerach (bei Idar-Oberstein) für den Wert von Grundstücken einer bestimmten Bodenrichtwertzone. Dabei bleiben Bebauungen der Grundstücke unberücksichtigt. §196 BauGB legt fest, dass die Bodenrichtwerte immer spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden müssen. Damit sind die Daten zum Bodenrichtwert Gerach (bei Idar-Oberstein) nicht immer auf dem neuesten Stand.
In der Regel gibt es in jeder Stadt oder Gemeinde nicht nur einen Bodenrichtwert, sondern eine größere Anzahl an Bodenrichtwertzonen. Hier gilt es, die richtige Bodenrichtwertzone herauszusuchen.
Einige Verfahren der Immobilienbewertung (z.B. Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren) setzen voraus, dass der Bodenpreis der bewerteten Immobilie bekannt ist. Eine Möglichkeit den Bodenpreis zu ermitteln besteht darin, den amtlichen Bodenrichtwert für Gerach (bei Idar-Oberstein) zur Hilfe zu nehmen. Da der Bodenrichtwert Gerach (bei Idar-Oberstein) als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben wird, ist seine Anwendung einfach. Man multipliziert den passenden Bodenrichtwert mit der Größe des Grundstücks. Auf diese Weise erhält man einen mit amtlichen Kennzahlen ermittelten Bodenpreis für seine Immobilie.
Beispiel zum Bodenrichtwert Gerach (bei Idar-Oberstein):
Herr X hat ein Grundstück in Gerach (bei Idar-Oberstein), das 347 Quadratmeter groß ist. Das Grundstück steht in einer Bodenrichtwertzone mit einem amtlichen Bodenrichtwert von 105 € je Quadratmeter. Der Bodenpreis seines Grundstücks beläuft sich somit auf 36435 €.
Wie bereits erwähnt, ist nur der Wert von Grund und Boden in dieser Wertermittlung enthalten. Eine etwaige Bebauung bleibt unberücksichtigt.