Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Goldbach (Thüringen) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Goldbach (Thüringen) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Goldbach (Thüringen) sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Goldbach (Thüringen) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Thüringen sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Goldbach (Thüringen) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Goldbach (Thüringen) sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Goldbach (Thüringen) kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Goldbach (Thüringen) bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Goldbach (Thüringen) verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert wird als Kennzahl immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer Mithilfe des Bodenrichtwerts den Wert seines Grundstücks in Goldbach (Thüringen) berechnen möchte, muss daher einfach die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem passenden Bodenrichtwert multiplizieren. Der Bodenrichtwert gilt immer nur für bestimmte Bodenrichtwertzonen. Diese können lediglich aus mehreren Straßenzügen bestehen oder auch einen ganzen Stadtteil bzw. eine Gemeinde umfassen. Denn der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf Grundstücke in ähnlicher Lage, mit ähnlichem Entwicklungszustand und mit ähnlichem Wert in Goldbach (Thüringen).
Für eine sogenannte Bodenrichtwertkarte werden die ermittelten Bodenrichtwertzonen von Goldbach (Thüringen) über eine entsprechende Stadtkarte (Flurkarte) gelegt. Von dieser Bodenrichtwertkarte lassen sich so leicht Bodenrichtwerte für einzelne Adressen oder Flurstücken in Goldbach (Thüringen) ablesen.
Der Bodenrichtwert Goldbach (Thüringen) bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Goldbach (Thüringen) als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Goldbach (Thüringen) nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Für die Wertermittlung des eigenen Grundstücks muss lediglich der Bodenrichtwert mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks, dessen Wert ermittelt werden soll, multipliziert werden. Unterschiede zwischen dem Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll und dem Bodenrichtwertgrundstück müssen mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen Rechnung getragen werden.
Im Folgenden verdeutlicht ein Praxisbeispiel die Anwendung des Bodenrichtwerts Goldbach (Thüringen) zur Immobilienpreisberechnung:
Beispiel:
Frau Chen besitzt ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Goldbach (Thüringen), das sie gerne verkaufen möchte. Das Grundstück ist 610 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 70 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 70 x 610 = 42700 €. Die Bebauung des Grundstücks ist in dieser Berechnung natürlich noch nicht berücksichtigt. Doch der Wert liefert eine gute Basis für weitere Berechnungen für den Wert der gesamten Immobilie – beispielsweise mit dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren.