Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Goldbach (Unterfranken) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Goldbach (Unterfranken) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Bodenrichtwerte Goldbach (Unterfranken). Es gibt in Deutschland eine große Anzahl von Gutachterausschüssen. Eine zentrale Informationsplattform gibt es jedoch nicht.
Einige Ausschüsse bieten einen Onlineservice an. Hier kann man die Bodenrichtwerte über ein entsprechendes Internetportal in Erfahrung bringen. In jedem Fall erhält man die Bodenrichtwerte auf direkte Anfrage beim (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Bayern und / oder beim zuständigen Bürgerbüro oder Bauamt der Gemeinde.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Goldbach (Unterfranken) möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Goldbach (Unterfranken) zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Goldbach (Unterfranken) der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Goldbach (Unterfranken) charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert für Goldbach (Unterfranken) ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Goldbach (Unterfranken). Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Goldbach (Unterfranken) gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Goldbach (Unterfranken) gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Goldbach (Unterfranken) ablesen.
Zu berücksichtigen gilt bei der Nutzung des Bodenrichtwerts Goldbach (Unterfranken) zunächst, dass eine etwaige Bebauung bei der Ermittlung der Kennzahl unberücksichtigt bleibt. Der Bodenrichtwert Goldbach (Unterfranken) bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke. Für die Ermittlung des Werts eines bebauten Grundstücks in Goldbach (Unterfranken) müssen daher weitere Faktoren berücksichtigt werden. Auch die Aktualität des Bodenrichtwerts Goldbach (Unterfranken) sollte stets hinterfragt werden. Da die Bodenrichtwerte in Goldbach (Unterfranken) nach §196 BauGB nur alle zwei Jahre ermittelt werden müssen, kann die Datengrundlage bereits älter sein.
Es gibt meist nicht nur den einen Bodenrichtwert für eine Stadt oder Gemeinde. Üblicherweise gibt es viele Bodenrichtwertzonen in einer Region. Hier muss unbedingt darauf geachtet werden, den richtigen Wert herauszusuchen. Zudem sollte man bedenken, dass die Berechnung des Bodenrichtwerts auf dem Vergleich von Grundstücken in Goldbach (Unterfranken) mit lediglich ähnlicher Lage und ähnlicher Nutzung basiert. Da kein Grundstück wie das andere ist, kann es sich lohnen, für eine exakte Berechnung des Grundstückswerts einen Fachmann in Goldbach (Unterfranken) zu Rate zu ziehen.
Der Bodenrichtwert Goldbach (Unterfranken) ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Goldbach (Unterfranken):
Frau Y erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 406 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 62 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Y Grundstück auf 406 x 62 = 25172 €.