Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Heiligenberg (Bodenseekreis) 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Heiligenberg (Bodenseekreis) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind verantwortlich für die Ermittlung und Bereitstellung der Bodenrichtwerte. Gutachterausschüsse sind weisungsungebundene und neutrale Kollegialgremien, die sich aus Immobilienexperten zusammensetzen. Mindestens alle zwei Jahre berechnen die Gutachterausschüsse zu einem festgesetzten Stichtag die Bodenrichtwerte für Heiligenberg (Bodenseekreis). In Deutschland gibt es hunderte Gutachterausschüsse, die auf regionaler Ebene agieren und obere bzw. zentrale Gutachterausschüsse der Länder. Eine zentrale Stelle oder einheitliche Plattform zur Abfrage der Bodenrichtwerte gibt es nicht.
Wie die einzelnen Gutachterausschüsse die Informationen zu den ermittelten Bodenrichtwerten veröffentlichen, ist sehr unterschiedlich. Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert – meist in der Form von sogenannten Bodenrichtwertkarten – online im Rahmen ihres Internetauftritts zur Verfügung. Man muss sich für nähere Informationen an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Baden-Württemberg wenden. Auch Bürgeramt und Bauamt der zuständigen Gemeinde können Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Heiligenberg (Bodenseekreis) geben.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die ermittelten Bodenrichtwerte und die Bodenrichtwertkarten kostenlos im Internet. Andere erteilen Auskünfte zum Bodenrichtwert gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Heiligenberg (Bodenseekreis) sind in der Regel immer Gebührenpflichtig. Die Gutachterausschüsse bieten darüber hinaus oft unterschiedliche Lizenzen zu den Bodenrichtwerten an und unterschieden beispielsweise zwischen einmaligen Auskünften und regelmäßigen, abonnierten Auskünften. Es bietet sich daher an, sich bei der Behörde, an die man sich wendet, über die etwaigen Kosten und Lizenzmöglichkeiten vorab zu informieren.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Heiligenberg (Bodenseekreis) kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Heiligenberg (Bodenseekreis) bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Heiligenberg (Bodenseekreis) verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert Heiligenberg (Bodenseekreis) wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. Der Bodenrichtwert bezieht sich dabei immer auf ein sogenanntes Richtwertgrundstück. Der Bodenrichtwert zeigt als durchschnittlicher Lagewert den Wert von Grundstücken auf, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen, wie der Lage oder den allgemeinen Baugrundverhältnisse des Gebiets, mit dem Richtwertgrundstück übereinstimmen. Ein Bodenrichtwert gilt darüber hinaus immer für eine bestimmte, vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind Gebiete, deren Grundstücke weitestgehend in Art und Maß der Nutzung übereinstimmen. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird durch die Gutachterausschüsse festgelegt. Eine Bodenrichtwertzone kann aus mehreren Straßenzügen oder ganzen Flurstücken bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist dabei immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet.
Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte für Heiligenberg (Bodenseekreis) werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Heiligenberg (Bodenseekreis) gelegt. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder Flurstücke ablesen. Den Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu entnehmen.
Der Bodenrichtwert für Heiligenberg (Bodenseekreis) ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Heiligenberg (Bodenseekreis) enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Heiligenberg (Bodenseekreis) wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Bestimmte Verfahren zur Immobilienbewertung wie das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren setzen den Bodenrichtwert als eine Größe der Berechnungen ein. Auch bei steuerlichen Angelegenheiten wie der Erbschaftssteuer ist der Bodenrichtwert eine wichtige Kennzahl. Da der Bodenrichtwert stets in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, sind Berechnungen mit der Kennzahl denkbar einfach.
Beispiel zum Bodenrichtwert Heiligenberg (Bodenseekreis):
Herr Smith besitzt ein unbebautes Grundstück in Heiligenberg (Bodenseekreis), das er gerne zu einem guten Preis verkaufen möchte. Das Grundstück ist 516 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 71 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 71 x 516 = 36636 €. Allerdings unterscheidet sich das Grundstück von Herrn Smith durch seine Ecklage von dem Richtwertgrundstück. Da eine der beiden Straßen, die am Grundstück von Hr. Smith vorbeiführen, auch noch sehr stark befahren ist, wird er hier gegebenenfalls einen Abschlag auf den Verkaufspreis, der sich durch die alleinige Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt, hinnehmen müssen.