Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Hintersee (Vorpommern) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Hintersee (Vorpommern) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Hintersee (Vorpommern) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Mecklenburg-Vorpommern sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Hintersee (Vorpommern) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Hintersee (Vorpommern) sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Hintersee (Vorpommern) zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Hintersee (Vorpommern) der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Hintersee (Vorpommern) charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert wird als Kennzahl immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer Mithilfe des Bodenrichtwerts den Wert seines Grundstücks in Hintersee (Vorpommern) berechnen möchte, muss daher einfach die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem passenden Bodenrichtwert multiplizieren. Der Bodenrichtwert gilt immer nur für bestimmte Bodenrichtwertzonen. Diese können lediglich aus mehreren Straßenzügen bestehen oder auch einen ganzen Stadtteil bzw. eine Gemeinde umfassen. Denn der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf Grundstücke in ähnlicher Lage, mit ähnlichem Entwicklungszustand und mit ähnlichem Wert in Hintersee (Vorpommern).
Für eine sogenannte Bodenrichtwertkarte werden die ermittelten Bodenrichtwertzonen von Hintersee (Vorpommern) über eine entsprechende Stadtkarte (Flurkarte) gelegt. Von dieser Bodenrichtwertkarte lassen sich so leicht Bodenrichtwerte für einzelne Adressen oder Flurstücken in Hintersee (Vorpommern) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Hintersee (Vorpommern) gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Hintersee (Vorpommern) vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Hintersee (Vorpommern) spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Hintersee (Vorpommern) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Hintersee (Vorpommern):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 66 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 389 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 66 x 389 = 25674 €.