Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Hofheim in Unterfranken 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Hofheim in Unterfranken tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von (regionalen) Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig sind, jedoch keine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der die Informationen gebündelt in Erfahrung gebracht werden können.
Für Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten Hofheim in Unterfranken wendet man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Bayern. Erste Anlaufstelle ist im besten Fall der Internetauftritt des (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschusses des Landes. Hier finden sich alle wichtigen Kontaktdaten. Zudem stellen einige Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte online zur Verfügung. Eine weitere Anlaufstelle für Auskünfte zu den Bodenrichtwerten sind die Bürgerämter und Bauämter der Gemeinden.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Hofheim in Unterfranken sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Hofheim in Unterfranken zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Hofheim in Unterfranken der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Hofheim in Unterfranken charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert für Hofheim in Unterfranken ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Hofheim in Unterfranken. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Hofheim in Unterfranken gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Hofheim in Unterfranken gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Hofheim in Unterfranken ablesen.
Der Bodenrichtwert für Hofheim in Unterfranken gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Hofheim in Unterfranken vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Hofheim in Unterfranken spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Hofheim in Unterfranken wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Hofheim in Unterfranken:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 68 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 346 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 68 x 346 = 23528 €.