Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Insheim 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Insheim tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Insheim bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Insheim auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Insheim sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Insheim kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Insheim übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Insheim wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert für Insheim ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Insheim. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Insheim gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Insheim gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Insheim ablesen.
Der Bodenrichtwert Insheim bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Insheim als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Insheim nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Bestimmte Verfahren zur Immobilienbewertung wie das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren setzen den Bodenrichtwert als eine Größe der Berechnungen ein. Auch bei steuerlichen Angelegenheiten wie der Erbschaftssteuer ist der Bodenrichtwert eine wichtige Kennzahl. Da der Bodenrichtwert stets in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, sind Berechnungen mit der Kennzahl denkbar einfach.
Beispiel zum Bodenrichtwert Insheim:
Herr X besitzt ein unbebautes Grundstück in Insheim, das er gerne zu einem guten Preis verkaufen möchte. Das Grundstück ist 480 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 80 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 80 x 480 = 38400 €. Allerdings unterscheidet sich das Grundstück von Herrn X durch seine Ecklage von dem Richtwertgrundstück. Da eine der beiden Straßen, die am Grundstück von Hr. X vorbeiführen, auch noch sehr stark befahren ist, wird er hier gegebenenfalls einen Abschlag auf den Verkaufspreis, der sich durch die alleinige Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt, hinnehmen müssen.