Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Karbach (Hunsrück) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Karbach (Hunsrück) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen die Bodenrichtwerte Karbach (Hunsrück). Dies geschieht in Form von Bodenrichtwerkarten oder Bodenrichtwerttabellen, denen der Bodenrichtwert für einzelne Bodenrichtwertzonen zu entnehmen ist. Eine zentrale Stelle oder Plattform zur Einsicht der Karten und Tabellen gibt es nicht.
Man muss sich an den (zentralen bzw. oberen) Gutachterausschuss von Rheinland-Pfalz wenden oder an das für die betreffende Gemeinde zuständige Bauamt oder Bürgeramt um den Bodenrichtwert Karbach (Hunsrück) zu erfahren. Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Bodenrichtwertkarten auch im Rahmen ihres Onlineauftritts. Die Gutachterausschüsse und Ämter verfügen meist über einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für kurzfristige Auskünfte lohnt ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Onlineauskünfte zum Bodenrichtwert-Service ist häufig kostenlos. Wer eine schriftliche Auskunft zu den Bodenrichtwerten Karbach (Hunsrück) anfordert, muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühren kann dabei unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich bei der für die Region Karbach (Hunsrück) zuständigen Behörde vorab über etwaige Kosten zu informieren. Einige Gutachterausschüsse bieten zudem verschiedene Lizenzmodelle für ihre Informationen an und unterscheiden zum Beispiel zwischen einmaligen Auskünften zum Bodenrichtwert und regelmäßigen Auskünften im Abonnement. Die Lizenzen unterscheiden sich dann entsprechend auch in der Höhe der Kosten.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Karbach (Hunsrück) kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Karbach (Hunsrück) bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Karbach (Hunsrück) verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert für Karbach (Hunsrück) ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Karbach (Hunsrück). Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Karbach (Hunsrück) gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Karbach (Hunsrück) gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Karbach (Hunsrück) ablesen.
Der Bodenrichtwert Karbach (Hunsrück) bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Karbach (Hunsrück) als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Karbach (Hunsrück) nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Karbach (Hunsrück) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Karbach (Hunsrück):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 87 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 397 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 87 x 397 = 34539 €.