Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Königsfeld (Eifel) 2025. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Königsfeld (Eifel) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Königsfeld (Eifel) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Königsfeld (Eifel) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte stellen die Auskünfte zu den Bodenrichtwerten zu verschiedenen Konditionen und mit unterschiedlichen Lizenzen zur Verfügung. Manche Gutachterausschüsse bieten die aktuellen Bodenrichtwerte (kostenlos) zur Einsicht auf ihrem jeweiligen Internetportal an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Königsfeld (Eifel) sind grundsätzlich mit Gebühren verbunden.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Königsfeld (Eifel) zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Königsfeld (Eifel) der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Königsfeld (Eifel) charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Die Bodenrichtwerte geben den durchschnittlichen Wert von Grund und Boden einer bestimmten Lage von Königsfeld (Eifel) in Euro pro Quadratmeter an. Dabei bezieht sich der Bodenrichtwert stets auf ein sogenanntes Bodenrichtwergrundstück, das neben der Lage weitere für eine bestimmte Bodenrichtwertzone typische wertbestimmende Merkmale besitzt. Eine Bodenrichtwertzone umfasst ein Gebiet von Grundstücken mit weitestgehend ähnlichen Nutzungsverhältnissen und Wertverhältnissen in Königsfeld (Eifel). Für eine Bodenrichtwertzone gilt immer ein Bodenrichtwert. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird ebenfalls vom Gutachterausschuss festgelegt. Eine Bodenrichtwertzone kann unterschiedlich groß sein und aus mehreren Straßenzügen oder auch aus einem ganzen Stadtteil bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist immer ein zusammenhängendes Gebiet.
Die Bodenrichtwertzonen werden auf den Bodenrichtwertkarten verzeichnet. Die Bodenrichtwertkarte Königsfeld (Eifel) bildet die Bodenrichtwertzonen und die Bodenrichtwerte von Königsfeld (Eifel) geografisch ab. Neben den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen. Diese ordnen die Bodenrichtwerte tabellarisch einem Gebiet zu.
Zu berücksichtigen gilt bei der Nutzung des Bodenrichtwerts Königsfeld (Eifel) zunächst, dass eine etwaige Bebauung bei der Ermittlung der Kennzahl unberücksichtigt bleibt. Der Bodenrichtwert Königsfeld (Eifel) bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke. Für die Ermittlung des Werts eines bebauten Grundstücks in Königsfeld (Eifel) müssen daher weitere Faktoren berücksichtigt werden. Auch die Aktualität des Bodenrichtwerts Königsfeld (Eifel) sollte stets hinterfragt werden. Da die Bodenrichtwerte in Königsfeld (Eifel) nach §196 BauGB nur alle zwei Jahre ermittelt werden müssen, kann die Datengrundlage bereits älter sein.
Es gibt meist nicht nur den einen Bodenrichtwert für eine Stadt oder Gemeinde. Üblicherweise gibt es viele Bodenrichtwertzonen in einer Region. Hier muss unbedingt darauf geachtet werden, den richtigen Wert herauszusuchen. Zudem sollte man bedenken, dass die Berechnung des Bodenrichtwerts auf dem Vergleich von Grundstücken in Königsfeld (Eifel) mit lediglich ähnlicher Lage und ähnlicher Nutzung basiert. Da kein Grundstück wie das andere ist, kann es sich lohnen, für eine exakte Berechnung des Grundstückswerts einen Fachmann in Königsfeld (Eifel) zu Rate zu ziehen.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Königsfeld (Eifel) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Königsfeld (Eifel):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 66 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 456 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 66 x 456 = 30096 €.