Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Landrecht (Steinburg) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Landrecht (Steinburg) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Landrecht (Steinburg) sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Landrecht (Steinburg) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Schleswig-Holstein sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Landrecht (Steinburg) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Landrecht (Steinburg) möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Landrecht (Steinburg) kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Landrecht (Steinburg) übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Landrecht (Steinburg) wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert für Landrecht (Steinburg) ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Landrecht (Steinburg). Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Landrecht (Steinburg) gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Landrecht (Steinburg) gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Landrecht (Steinburg) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Landrecht (Steinburg) ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Landrecht (Steinburg) enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Landrecht (Steinburg) wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Der Bodenrichtwert Landrecht (Steinburg) ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Landrecht (Steinburg):
Frau Müller erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 525 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 82 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Müller Grundstück auf 525 x 82 = 43050 €.