Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Latendorf 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Latendorf tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Latendorf bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Schleswig-Holstein erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Latendorf auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Latendorf sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Latendorf kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Latendorf übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Latendorf wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert für Latendorf ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Latendorf. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Latendorf gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Latendorf gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Latendorf ablesen.
Der Bodenrichtwert Latendorf bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Latendorf als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Latendorf nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Latendorf wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Latendorf:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 72 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 479 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 72 x 479 = 34488 €.