Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Linau 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Linau tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Linau bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Schleswig-Holstein erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Linau auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Linau möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Linau bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Linau. Damit stellen die Bodenrichtwerte Linau Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Linau werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Der Bodenrichtwert wird als Kennzahl immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer Mithilfe des Bodenrichtwerts den Wert seines Grundstücks in Linau berechnen möchte, muss daher einfach die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem passenden Bodenrichtwert multiplizieren. Der Bodenrichtwert gilt immer nur für bestimmte Bodenrichtwertzonen. Diese können lediglich aus mehreren Straßenzügen bestehen oder auch einen ganzen Stadtteil bzw. eine Gemeinde umfassen. Denn der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf Grundstücke in ähnlicher Lage, mit ähnlichem Entwicklungszustand und mit ähnlichem Wert in Linau.
Für eine sogenannte Bodenrichtwertkarte werden die ermittelten Bodenrichtwertzonen von Linau über eine entsprechende Stadtkarte (Flurkarte) gelegt. Von dieser Bodenrichtwertkarte lassen sich so leicht Bodenrichtwerte für einzelne Adressen oder Flurstücken in Linau ablesen.
Als offizielle Kennzahl steht der Bodenrichtwert Linau für den Wert von Grundstücken einer bestimmten Bodenrichtwertzone. Dabei bleiben Bebauungen der Grundstücke unberücksichtigt. §196 BauGB legt fest, dass die Bodenrichtwerte immer spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden müssen. Damit sind die Daten zum Bodenrichtwert Linau nicht immer auf dem neuesten Stand.
In der Regel gibt es in jeder Stadt oder Gemeinde nicht nur einen Bodenrichtwert, sondern eine größere Anzahl an Bodenrichtwertzonen. Hier gilt es, die richtige Bodenrichtwertzone herauszusuchen.
Der Bodenrichtwert kann als Orientierung für die Grundstückswertberechnung genutzt werden. Da der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, kann man ihn leicht auf jedes Grundstück der entsprechenden Bodenrichtwertzone übertragen. Hierfür muss man lediglich die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren. Der Wert kann anschließend zum Beispiel für detailliertere Berechnungen mit dem Ertragswert- oder Sachwertwertverfahren genutzt werden.
Beispiel für eine Berechnung mithilfe des Bodenrichtwerts:
Frau Smith hat ein Grundstück in Linau mit einer Fläche von 1392 Quadratmetern. Der Bodenrichtwert der Lage, in der sich das Grundstück befindet, liegt bei 79 Euro. Um einen ungefähren Grundstückswert zu ermitteln rechnet Frau Smith 1392 x 79 = 109968 €.
Anhand des Beispiels ist leicht zu sehen, dass man mit Hilfe des Bodenrichtwerts schnell an die Grenzen stößt, wenn man eine genauere Wertermittlung für sein Grundstück wünscht. So ist das Grundstück von Frau Smith sehr groß, und kann leicht in zwei Grundstücke geteilt werden. Dies macht Frau Smith Grund und Boden für manchen Käufer besonders attraktiv. Hat das Richtwertgrundstück, auf das sich der Bodenrichtwert bezieht, keine ähnliche Größe aufzuweisen, bedeutet dies, dass diesem wertbeeinflussenden Faktor allein mit der Berechnung anhand des Bodenrichtwerts keinerlei Rechnung getragen wird.