Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Maikammer 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Maikammer tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Maikammer kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Maikammer bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Onlineauskünfte zum Bodenrichtwert-Service ist häufig kostenlos. Wer eine schriftliche Auskunft zu den Bodenrichtwerten Maikammer anfordert, muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühren kann dabei unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich bei der für die Region Maikammer zuständigen Behörde vorab über etwaige Kosten zu informieren. Einige Gutachterausschüsse bieten zudem verschiedene Lizenzmodelle für ihre Informationen an und unterscheiden zum Beispiel zwischen einmaligen Auskünften zum Bodenrichtwert und regelmäßigen Auskünften im Abonnement. Die Lizenzen unterscheiden sich dann entsprechend auch in der Höhe der Kosten.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Maikammer zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Maikammer der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Maikammer charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert Maikammer wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. Der Bodenrichtwert bezieht sich dabei immer auf ein sogenanntes Richtwertgrundstück. Der Bodenrichtwert zeigt als durchschnittlicher Lagewert den Wert von Grundstücken auf, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen, wie der Lage oder den allgemeinen Baugrundverhältnisse des Gebiets, mit dem Richtwertgrundstück übereinstimmen. Ein Bodenrichtwert gilt darüber hinaus immer für eine bestimmte, vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind Gebiete, deren Grundstücke weitestgehend in Art und Maß der Nutzung übereinstimmen. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird durch die Gutachterausschüsse festgelegt. Eine Bodenrichtwertzone kann aus mehreren Straßenzügen oder ganzen Flurstücken bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist dabei immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet.
Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte für Maikammer werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Maikammer gelegt. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder Flurstücke ablesen. Den Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu entnehmen.
Der Bodenrichtwert Maikammer steht für den Wert von Grund und Boden in einem bestimmten Gebiet. Das bedeutet, dass Bestandshäuser und andere eventuell vorhandene Gebäude auf einem Grundstück in diesem Wert nicht enthalten sind. Nach §196 BauGB muss der Bodenrichtwert Maikammer vom zuständigen Gutachterausschuss nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Damit ist eine Aktualität der Daten nicht zu jedem Zeitpunkt gesichert.
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es nicht nur einen Bodenrichtwert, sondern eine größere Anzahl unterschiedlicher Bodenrichtwerte aus denen man den für das betreffende Grundstück passenden Wert heraussuchen muss.
Bestimmte Verfahren zur Immobilienbewertung wie das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren setzen den Bodenrichtwert als eine Größe der Berechnungen ein. Auch bei steuerlichen Angelegenheiten wie der Erbschaftssteuer ist der Bodenrichtwert eine wichtige Kennzahl. Da der Bodenrichtwert stets in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, sind Berechnungen mit der Kennzahl denkbar einfach.
Beispiel zum Bodenrichtwert Maikammer:
Herr Meyer besitzt ein unbebautes Grundstück in Maikammer, das er gerne zu einem guten Preis verkaufen möchte. Das Grundstück ist 419 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 73 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 73 x 419 = 30587 €. Allerdings unterscheidet sich das Grundstück von Herrn Meyer durch seine Ecklage von dem Richtwertgrundstück. Da eine der beiden Straßen, die am Grundstück von Hr. Meyer vorbeiführen, auch noch sehr stark befahren ist, wird er hier gegebenenfalls einen Abschlag auf den Verkaufspreis, der sich durch die alleinige Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt, hinnehmen müssen.