Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Bodenrichtwerte Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Es gibt in Deutschland eine große Anzahl von Gutachterausschüssen. Eine zentrale Informationsplattform gibt es jedoch nicht.
Einige Ausschüsse bieten einen Onlineservice an. Hier kann man die Bodenrichtwerte über ein entsprechendes Internetportal in Erfahrung bringen. In jedem Fall erhält man die Bodenrichtwerte auf direkte Anfrage beim (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Mecklenburg-Vorpommern und / oder beim zuständigen Bürgerbüro oder Bauamt der Gemeinde.
Einige Gutachterausschüsse stellen die Informationen zum Bodenrichtwert kostenlos online zur Verfügung. Wer eine schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss zum Bodenrichtwert Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) möchte, der muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Es gibt auch Gutachterausschüsse, die zwischen Einzelauskünften und Dauerauskünften zum Bodenrichtwert unterscheiden. Eine Dauerauskunft berechtigt dann zur uneingeschränkten Einsicht in die Bodenrichtwertkarte und die Gebühr ist entsprechend teurer als die für eine Einzelauskunft. Die genauen Kosten für eine Auskunft zum Bodenrichtwert sollte man vorab bei der zuständigen Behörde erfragen.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben und bezieht sich auf ein sogenanntes Richtwertgrundstück, ein lagetypisches Grundstück, das als Bezugsgröße dient. So zeigt der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lagewert den Wert von Grundstücken auf, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen mit dem Richtwertgrundstück übereinstimmen. Ein Bodenrichtwert gilt darüber hinaus immer für ein begrenztes Gebiet, die vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwertzone. Die Grundstücke einer Bodenrichtwertzone stimmen weitestgehend in Art und Maß ihrer Nutzung überein. Eine Bodenrichtwertzone kann aus mehreren Straßenzügen oder ganzen Flurstücken bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist dabei immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet.
Einsehbar sind die Bodenrichtwerte Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) in der Form von Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) werden erstellt, indem die Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan bzw. eine topographische Karte von Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) gebracht werden. Auf diese Weise kann der Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder für Flurstücke leicht abgelesen werden.
Die Bodenrichtwerttabellen ordnen die Bodenrichtwerte den einzelnen Bodenrichtwertzonen bzw. Gebieten tabellarisch zu.
Der Bodenrichtwert für Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Bestimmte Verfahren zur Immobilienbewertung wie das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren setzen den Bodenrichtwert als eine Größe der Berechnungen ein. Auch bei steuerlichen Angelegenheiten wie der Erbschaftssteuer ist der Bodenrichtwert eine wichtige Kennzahl. Da der Bodenrichtwert stets in Euro pro Quadratmeter angegeben wird, sind Berechnungen mit der Kennzahl denkbar einfach.
Beispiel zum Bodenrichtwert Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim):
Herr Smith besitzt ein unbebautes Grundstück in Möllenbeck (Landkreis Ludwigslust-Parchim), das er gerne zu einem guten Preis verkaufen möchte. Das Grundstück ist 416 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 71 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 71 x 416 = 29536 €. Allerdings unterscheidet sich das Grundstück von Herrn Smith durch seine Ecklage von dem Richtwertgrundstück. Da eine der beiden Straßen, die am Grundstück von Hr. Smith vorbeiführen, auch noch sehr stark befahren ist, wird er hier gegebenenfalls einen Abschlag auf den Verkaufspreis, der sich durch die alleinige Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt, hinnehmen müssen.