Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Moisburg 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Moisburg tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Moisburg sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Moisburg kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Niedersachsen sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Moisburg bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Moisburg beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Moisburg kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Moisburg übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Moisburg wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert für Moisburg ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Moisburg. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Moisburg gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Moisburg gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Moisburg ablesen.
Der Bodenrichtwert für Moisburg gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Moisburg vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Moisburg spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Für die Wertermittlung des eigenen Grundstücks muss lediglich der Bodenrichtwert mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks, dessen Wert ermittelt werden soll, multipliziert werden. Unterschiede zwischen dem Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll und dem Bodenrichtwertgrundstück müssen mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen Rechnung getragen werden.
Im Folgenden verdeutlicht ein Praxisbeispiel die Anwendung des Bodenrichtwerts Moisburg zur Immobilienpreisberechnung:
Beispiel:
Frau Mustermann besitzt ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Moisburg, das sie gerne verkaufen möchte. Das Grundstück ist 550 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 94 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 94 x 550 = 51700 €. Die Bebauung des Grundstücks ist in dieser Berechnung natürlich noch nicht berücksichtigt. Doch der Wert liefert eine gute Basis für weitere Berechnungen für den Wert der gesamten Immobilie – beispielsweise mit dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren.