Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Neuenkirchen (Lüneburger Heide) 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Neuenkirchen (Lüneburger Heide) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Neuenkirchen (Lüneburger Heide) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Niedersachsen sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Neuenkirchen (Lüneburger Heide) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Onlineauskünfte zum Bodenrichtwert-Service ist häufig kostenlos. Wer eine schriftliche Auskunft zu den Bodenrichtwerten Neuenkirchen (Lüneburger Heide) anfordert, muss in der Regel eine Gebühr bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühren kann dabei unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich bei der für die Region Neuenkirchen (Lüneburger Heide) zuständigen Behörde vorab über etwaige Kosten zu informieren. Einige Gutachterausschüsse bieten zudem verschiedene Lizenzmodelle für ihre Informationen an und unterscheiden zum Beispiel zwischen einmaligen Auskünften zum Bodenrichtwert und regelmäßigen Auskünften im Abonnement. Die Lizenzen unterscheiden sich dann entsprechend auch in der Höhe der Kosten.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Neuenkirchen (Lüneburger Heide) zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Neuenkirchen (Lüneburger Heide) der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Neuenkirchen (Lüneburger Heide) charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert wird als Kennzahl immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer Mithilfe des Bodenrichtwerts den Wert seines Grundstücks in Neuenkirchen (Lüneburger Heide) berechnen möchte, muss daher einfach die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem passenden Bodenrichtwert multiplizieren. Der Bodenrichtwert gilt immer nur für bestimmte Bodenrichtwertzonen. Diese können lediglich aus mehreren Straßenzügen bestehen oder auch einen ganzen Stadtteil bzw. eine Gemeinde umfassen. Denn der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf Grundstücke in ähnlicher Lage, mit ähnlichem Entwicklungszustand und mit ähnlichem Wert in Neuenkirchen (Lüneburger Heide).
Für eine sogenannte Bodenrichtwertkarte werden die ermittelten Bodenrichtwertzonen von Neuenkirchen (Lüneburger Heide) über eine entsprechende Stadtkarte (Flurkarte) gelegt. Von dieser Bodenrichtwertkarte lassen sich so leicht Bodenrichtwerte für einzelne Adressen oder Flurstücken in Neuenkirchen (Lüneburger Heide) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Neuenkirchen (Lüneburger Heide) ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Neuenkirchen (Lüneburger Heide) enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Neuenkirchen (Lüneburger Heide) wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Neuenkirchen (Lüneburger Heide) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Neuenkirchen (Lüneburger Heide):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 66 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 379 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 66 x 379 = 25014 €.