Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Bayern sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die ermittelten Bodenrichtwerte und die Bodenrichtwertkarten kostenlos im Internet. Andere erteilen Auskünfte zum Bodenrichtwert gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg sind in der Regel immer Gebührenpflichtig. Die Gutachterausschüsse bieten darüber hinaus oft unterschiedliche Lizenzen zu den Bodenrichtwerten an und unterschieden beispielsweise zwischen einmaligen Auskünften und regelmäßigen, abonnierten Auskünften. Es bietet sich daher an, sich bei der Behörde, an die man sich wendet, über die etwaigen Kosten und Lizenzmöglichkeiten vorab zu informieren.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg. Auf der Bodenrichtwertkarte Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Der Bodenrichtwert Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg steht für den Wert von Grund und Boden in einem bestimmten Gebiet. Das bedeutet, dass Bestandshäuser und andere eventuell vorhandene Gebäude auf einem Grundstück in diesem Wert nicht enthalten sind. Nach §196 BauGB muss der Bodenrichtwert Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg vom zuständigen Gutachterausschuss nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Damit ist eine Aktualität der Daten nicht zu jedem Zeitpunkt gesichert.
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es nicht nur einen Bodenrichtwert, sondern eine größere Anzahl unterschiedlicher Bodenrichtwerte aus denen man den für das betreffende Grundstück passenden Wert heraussuchen muss.
Der Bodenrichtwert Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg:
Frau Müller erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 422 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 81 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Müller Grundstück auf 422 x 81 = 34182 €.