Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Neustadt/Harz 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Neustadt/Harz tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln und veröffentlichen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Bodenrichtwerte Neustadt/Harz. Es gibt in Deutschland eine große Anzahl von Gutachterausschüssen. Eine zentrale Informationsplattform gibt es jedoch nicht.
Einige Ausschüsse bieten einen Onlineservice an. Hier kann man die Bodenrichtwerte über ein entsprechendes Internetportal in Erfahrung bringen. In jedem Fall erhält man die Bodenrichtwerte auf direkte Anfrage beim (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Thüringen und / oder beim zuständigen Bürgerbüro oder Bauamt der Gemeinde.
Während einige Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte kostenlos online zur Verfügung stellen, bieten andere die von ihnen ermittelten Werte nur gegen eine Gebühr an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten sind sogar immer kostenpflichtig. Die genaue Höhe der Gebühren kann dabei unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich bei der für die Region Neustadt/Harz zuständigen Behörde vorab über etwaige Kosten zu informieren. Einige Gutachterausschüsse bieten zudem verschiedene Lizenzmodelle für ihre Informationen an und unterscheiden zum Beispiel zwischen einmaligen Auskünften zum Bodenrichtwert und regelmäßigen Auskünften im Abonnement. Die Lizenzen unterscheiden sich dann entsprechend auch in der Höhe der Kosten.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Neustadt/Harz kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Neustadt/Harz bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Neustadt/Harz verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert für Neustadt/Harz ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Neustadt/Harz. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Neustadt/Harz gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Neustadt/Harz gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Neustadt/Harz ablesen.
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke in Neustadt/Harz. Eine etwaige Bebauung des Grundstücks fließt nicht in die Berechnung des Bodenrichtwerts ein. Zudem ist zu beachten, dass die zur Bodenrichtwertermittlung genutzten Daten nicht immer die aktuellsten sind. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, nur alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte zu einem festgesetzten Stichtag neu zu ermitteln.
Außerdem gibt es nicht den einen Richtwert für jede Stadt oder Gemeinde. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen. Immobilienverkäufer und -käufer in Neustadt/Harz müssen darauf achten, sich an der richtigen Bodenrichtwertzone zu orientieren.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Neustadt/Harz wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Neustadt/Harz:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 70 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 384 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 70 x 384 = 26880 €.