Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Niederkrüchten 2025. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Niederkrüchten tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von (regionalen) Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig sind, jedoch keine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der die Informationen gebündelt in Erfahrung gebracht werden können.
Für Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten Niederkrüchten wendet man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Nordrhein-Westfalen. Erste Anlaufstelle ist im besten Fall der Internetauftritt des (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschusses des Landes. Hier finden sich alle wichtigen Kontaktdaten. Zudem stellen einige Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte online zur Verfügung. Eine weitere Anlaufstelle für Auskünfte zu den Bodenrichtwerten sind die Bürgerämter und Bauämter der Gemeinden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte stellen die Auskünfte zu den Bodenrichtwerten zu verschiedenen Konditionen und mit unterschiedlichen Lizenzen zur Verfügung. Manche Gutachterausschüsse bieten die aktuellen Bodenrichtwerte (kostenlos) zur Einsicht auf ihrem jeweiligen Internetportal an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Niederkrüchten sind grundsätzlich mit Gebühren verbunden.
Für die Ermittlung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig.
Die Grundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwerts bilden die Kaufpreissammlungen. Die Bodenrichtwerte Niederkrüchten stellen Durchschnittswerte der amtlichen Kaufpreise für Grundstücke ähnlicher Nutzung und von ähnlichem Wert dar. Die Gutachterausschüsse ermitteln mindestens alle zwei Jahre zu einem festgelegten Stichtag (in der Regel der 31.12.) den aktuellen Bodenrichtwert Niederkrüchten.
Der Bodenrichtwert für Niederkrüchten ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Niederkrüchten. Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Niederkrüchten gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Niederkrüchten gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Niederkrüchten ablesen.
Der Bodenrichtwert Niederkrüchten bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Niederkrüchten als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Niederkrüchten nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Einige Verfahren der Immobilienbewertung (z.B. Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren) setzen voraus, dass der Bodenpreis der bewerteten Immobilie bekannt ist. Eine Möglichkeit den Bodenpreis zu ermitteln besteht darin, den amtlichen Bodenrichtwert für Niederkrüchten zur Hilfe zu nehmen. Da der Bodenrichtwert Niederkrüchten als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben wird, ist seine Anwendung einfach. Man multipliziert den passenden Bodenrichtwert mit der Größe des Grundstücks. Auf diese Weise erhält man einen mit amtlichen Kennzahlen ermittelten Bodenpreis für seine Immobilie.
Beispiel zum Bodenrichtwert Niederkrüchten:
Herr Chen hat ein Grundstück in Niederkrüchten, das 462 Quadratmeter groß ist. Das Grundstück steht in einer Bodenrichtwertzone mit einem amtlichen Bodenrichtwert von 65 € je Quadratmeter. Der Bodenpreis seines Grundstücks beläuft sich somit auf 30030 €.
Wie bereits erwähnt, ist nur der Wert von Grund und Boden in dieser Wertermittlung enthalten. Eine etwaige Bebauung bleibt unberücksichtigt.