Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Nister-Möhrendorf 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Nister-Möhrendorf tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Nister-Möhrendorf kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Nister-Möhrendorf bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die ermittelten Bodenrichtwerte und die Bodenrichtwertkarten kostenlos im Internet. Andere erteilen Auskünfte zum Bodenrichtwert gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Nister-Möhrendorf sind in der Regel immer Gebührenpflichtig. Die Gutachterausschüsse bieten darüber hinaus oft unterschiedliche Lizenzen zu den Bodenrichtwerten an und unterschieden beispielsweise zwischen einmaligen Auskünften und regelmäßigen, abonnierten Auskünften. Es bietet sich daher an, sich bei der Behörde, an die man sich wendet, über die etwaigen Kosten und Lizenzmöglichkeiten vorab zu informieren.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig. In Deutschland gibt es ein schwer zu überblickendes System von (regionalen) Gutachterausschüssen sowie oberen bzw. zentralen Gutachterausschüssen auf Landesebene. Die Gutachterausschüsse sind Kollegialgremien, die sich aus Immobiliensachverständigen zusammensetzen und die neutral und weisungsungebunden agieren.
Die Gutachterausschüsse legen sogenannte Kaufpreissammlungen an. Zu diesem Zweck werden nach einem Immobilienkauf in Nister-Möhrendorf sämtliche verkaufsrelevanten Daten an den regional zuständigen Gutachterausschuss übermittelt. Der Gutachterausschuss archiviert die Daten anonymisiert, und berechnet auf ihrer Grundlage mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag (meist der 31.12.) die amtlichen Bodenrichtwerte Nister-Möhrendorf.
Der Bodenrichtwert Nister-Möhrendorf wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Die Angabe bezieht sich stets auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind so eingeteilt, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen dem Großteil der hier befindlichen Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück unerheblich sind. Eine Bodenrichtwertzone kann aus wenigen Straßenzügen, aber auch aus ganzen Stadtteilen bestehen. Gemeinflächen bleiben unberücksichtigt, und die Bodenrichtwertzone besteht nie aus räumlich getrennten Gebieten.
Um eine Bodenrichtwertkarte für Nister-Möhrendorf zu erstellen, legt man die einzelnen Bodenrichtwertzonen über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Nister-Möhrendorf. Auf der Bodenrichtwertkarte Nister-Möhrendorf kann man so die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) ablesen.
Der Bodenrichtwert Nister-Möhrendorf bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Nister-Möhrendorf als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Nister-Möhrendorf nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Nister-Möhrendorf wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Nister-Möhrendorf:
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 81 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 537 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 81 x 537 = 43497 €.