Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Nürburg (Gemeinde) 2025. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Nürburg (Gemeinde) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Nürburg (Gemeinde) sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Nürburg (Gemeinde) kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Rheinland-Pfalz sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Nürburg (Gemeinde) bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Nürburg (Gemeinde) sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Für die Berechnung des Bodenrichtwerts sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die ihre Geschäftsstelle meist beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt haben.
Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand von Kaufpreissammlungen. In den Kaufpreissammlungen werden die Verkaufspreise von tatsächlich verkauften Grundstücken in Nürburg (Gemeinde) zusammengeführt. Dabei ist der Bodenrichtwert Nürburg (Gemeinde) der aus den amtlichen Kaufpreisen ermittelte Lagewert für Grundstücke mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und bezieht sich auf ein Grundstück, das mit seinen Merkmalen für ein bestimmtes Gebiet in Nürburg (Gemeinde) charakteristisch ist – das sogenannte Richtwertgrundstück. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte geschieht mindestens alle zwei Jahre.
Der Bodenrichtwert für Nürburg (Gemeinde) ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Nürburg (Gemeinde). Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Nürburg (Gemeinde) gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Nürburg (Gemeinde) gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Nürburg (Gemeinde) ablesen.
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke in Nürburg (Gemeinde). Eine etwaige Bebauung des Grundstücks fließt nicht in die Berechnung des Bodenrichtwerts ein. Zudem ist zu beachten, dass die zur Bodenrichtwertermittlung genutzten Daten nicht immer die aktuellsten sind. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, nur alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte zu einem festgesetzten Stichtag neu zu ermitteln.
Außerdem gibt es nicht den einen Richtwert für jede Stadt oder Gemeinde. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen. Immobilienverkäufer und -käufer in Nürburg (Gemeinde) müssen darauf achten, sich an der richtigen Bodenrichtwertzone zu orientieren.
Der Bodenrichtwert Nürburg (Gemeinde) ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Nürburg (Gemeinde):
Frau Y erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 475 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 65 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Y Grundstück auf 475 x 65 = 30875 €.