Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Oberhonnefeld-Gierend 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Oberhonnefeld-Gierend tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von (regionalen) Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig sind, jedoch keine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der die Informationen gebündelt in Erfahrung gebracht werden können.
Für Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten Oberhonnefeld-Gierend wendet man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Rheinland-Pfalz. Erste Anlaufstelle ist im besten Fall der Internetauftritt des (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschusses des Landes. Hier finden sich alle wichtigen Kontaktdaten. Zudem stellen einige Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte online zur Verfügung. Eine weitere Anlaufstelle für Auskünfte zu den Bodenrichtwerten sind die Bürgerämter und Bauämter der Gemeinden.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Oberhonnefeld-Gierend sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Oberhonnefeld-Gierend bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Oberhonnefeld-Gierend. Damit stellen die Bodenrichtwerte Oberhonnefeld-Gierend Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Oberhonnefeld-Gierend werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Der Bodenrichtwert Oberhonnefeld-Gierend wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. So kann mit seiner Hilfe leicht der ungefähre Wert anderer Grundstücke der gleichen Lage und mit ähnlichen wertbestimmenden Merkmalen berechnet werden. Die Angabe bezieht sich immer auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone.
Einsehen kann man die Bodenrichtwerte in der Regel auf sogenannten Bodenrichtwertkarten. Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte Oberhonnefeld-Gierend werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Oberhonnefeld-Gierend gebracht. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder ganze Flurstücke in Oberhonnefeld-Gierend ablesen. Von Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu erfahren. Alternativ zu den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen, die die Bodenrichtwertzonen und ihren jeweiligen Bodenrichtwert tabellarisch aufzeigen.
Der Bodenrichtwert für Oberhonnefeld-Gierend ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Oberhonnefeld-Gierend enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Oberhonnefeld-Gierend wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Einige Verfahren der Immobilienbewertung (z.B. Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren) setzen voraus, dass der Bodenpreis der bewerteten Immobilie bekannt ist. Eine Möglichkeit den Bodenpreis zu ermitteln besteht darin, den amtlichen Bodenrichtwert für Oberhonnefeld-Gierend zur Hilfe zu nehmen. Da der Bodenrichtwert Oberhonnefeld-Gierend als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben wird, ist seine Anwendung einfach. Man multipliziert den passenden Bodenrichtwert mit der Größe des Grundstücks. Auf diese Weise erhält man einen mit amtlichen Kennzahlen ermittelten Bodenpreis für seine Immobilie.
Beispiel zum Bodenrichtwert Oberhonnefeld-Gierend:
Herr Meyer hat ein Grundstück in Oberhonnefeld-Gierend, das 645 Quadratmeter groß ist. Das Grundstück steht in einer Bodenrichtwertzone mit einem amtlichen Bodenrichtwert von 104 € je Quadratmeter. Der Bodenpreis seines Grundstücks beläuft sich somit auf 67080 €.
Wie bereits erwähnt, ist nur der Wert von Grund und Boden in dieser Wertermittlung enthalten. Eine etwaige Bebauung bleibt unberücksichtigt.