Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Oberscheinfeld 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Oberscheinfeld tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in Oberscheinfeld sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Die Gutachterausschüsse sind auch Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen zu den Bodenrichtwerten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gutachterausschüssen. Eine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es hingegen nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Oberscheinfeld kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Bayern sowie an das Bürgerbüro oder Bauamt der Stadt Oberscheinfeld bzw. der betreffenden Gemeinde wenden. Die Gutachterausschüsse und Ämter haben in der Regel einen Internetauftritt mit den wichtigsten Kontaktdaten. Für schnelle Auskünfte lohnt sich meistens ein Anruf bei der zuständigen Behörde.
Während einige Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte kostenlos online zur Verfügung stellen, bieten andere die von ihnen ermittelten Werte nur gegen eine Gebühr an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten sind sogar immer kostenpflichtig. Die genaue Höhe der Gebühren kann dabei unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich bei der für die Region Oberscheinfeld zuständigen Behörde vorab über etwaige Kosten zu informieren. Einige Gutachterausschüsse bieten zudem verschiedene Lizenzmodelle für ihre Informationen an und unterscheiden zum Beispiel zwischen einmaligen Auskünften zum Bodenrichtwert und regelmäßigen Auskünften im Abonnement. Die Lizenzen unterscheiden sich dann entsprechend auch in der Höhe der Kosten.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig. In Deutschland gibt es ein schwer zu überblickendes System von (regionalen) Gutachterausschüssen sowie oberen bzw. zentralen Gutachterausschüssen auf Landesebene. Die Gutachterausschüsse sind Kollegialgremien, die sich aus Immobiliensachverständigen zusammensetzen und die neutral und weisungsungebunden agieren.
Die Gutachterausschüsse legen sogenannte Kaufpreissammlungen an. Zu diesem Zweck werden nach einem Immobilienkauf in Oberscheinfeld sämtliche verkaufsrelevanten Daten an den regional zuständigen Gutachterausschuss übermittelt. Der Gutachterausschuss archiviert die Daten anonymisiert, und berechnet auf ihrer Grundlage mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag (meist der 31.12.) die amtlichen Bodenrichtwerte Oberscheinfeld.
Der Bodenrichtwert Oberscheinfeld wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. Der Bodenrichtwert bezieht sich dabei immer auf ein sogenanntes Richtwertgrundstück. Der Bodenrichtwert zeigt als durchschnittlicher Lagewert den Wert von Grundstücken auf, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen, wie der Lage oder den allgemeinen Baugrundverhältnisse des Gebiets, mit dem Richtwertgrundstück übereinstimmen. Ein Bodenrichtwert gilt darüber hinaus immer für eine bestimmte, vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwertzonen sind Gebiete, deren Grundstücke weitestgehend in Art und Maß der Nutzung übereinstimmen. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird durch die Gutachterausschüsse festgelegt. Eine Bodenrichtwertzone kann aus mehreren Straßenzügen oder ganzen Flurstücken bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist dabei immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet.
Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte für Oberscheinfeld werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Oberscheinfeld gelegt. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder Flurstücke ablesen. Den Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu entnehmen.
Der Bodenrichtwert Oberscheinfeld bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Oberscheinfeld als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Oberscheinfeld nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Der Bodenrichtwert Oberscheinfeld dient als Orientierungshilfe zur Einschätzung eines Grundstücks- bzw. Immobilienwerts und wird oftmals für weitere Berechnungen im Rahmen der Immobilienwertermittlung genutzt. So taucht der Bodenrichtwert beispielsweise als Größe in den Berechnungen nach dem Ertrags- und dem Sachwertverfahren auf. Der Bodenrichtwert Oberscheinfeld ist immer als Preis in Euro je Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Wert eines anderen Grundstücks in derselben Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss daher lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel: Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert
Herr Müller besitzt ein unbebautes Grundstück in Oberscheinfeld mit einer Fläche von 529 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 85 €. Damit beläuft sich der Wert des Grundstücks von Hr. Müller auf 529 x 85 = 44965 €.