Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Oldendorf (Landkreis Stade) 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Oldendorf (Landkreis Stade) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Oldendorf (Landkreis Stade) bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Niedersachsen erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Oldendorf (Landkreis Stade) auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte stellen die Auskünfte zu den Bodenrichtwerten zu verschiedenen Konditionen und mit unterschiedlichen Lizenzen zur Verfügung. Manche Gutachterausschüsse bieten die aktuellen Bodenrichtwerte (kostenlos) zur Einsicht auf ihrem jeweiligen Internetportal an. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten Oldendorf (Landkreis Stade) sind grundsätzlich mit Gebühren verbunden.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Oldendorf (Landkreis Stade) bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Oldendorf (Landkreis Stade). Damit stellen die Bodenrichtwerte Oldendorf (Landkreis Stade) Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Oldendorf (Landkreis Stade) werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Die Bodenrichtwerte geben den durchschnittlichen Wert von Grund und Boden einer bestimmten Lage von Oldendorf (Landkreis Stade) in Euro pro Quadratmeter an. Dabei bezieht sich der Bodenrichtwert stets auf ein sogenanntes Bodenrichtwergrundstück, das neben der Lage weitere für eine bestimmte Bodenrichtwertzone typische wertbestimmende Merkmale besitzt. Eine Bodenrichtwertzone umfasst ein Gebiet von Grundstücken mit weitestgehend ähnlichen Nutzungsverhältnissen und Wertverhältnissen in Oldendorf (Landkreis Stade). Für eine Bodenrichtwertzone gilt immer ein Bodenrichtwert. Die Umgrenzung der Bodenrichtwertzonen wird ebenfalls vom Gutachterausschuss festgelegt. Eine Bodenrichtwertzone kann unterschiedlich groß sein und aus mehreren Straßenzügen oder auch aus einem ganzen Stadtteil bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist immer ein zusammenhängendes Gebiet.
Die Bodenrichtwertzonen werden auf den Bodenrichtwertkarten verzeichnet. Die Bodenrichtwertkarte Oldendorf (Landkreis Stade) bildet die Bodenrichtwertzonen und die Bodenrichtwerte von Oldendorf (Landkreis Stade) geografisch ab. Neben den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen. Diese ordnen die Bodenrichtwerte tabellarisch einem Gebiet zu.
Der Bodenrichtwert Oldendorf (Landkreis Stade) bezieht sich immer nur auf den Grundstückswert. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben mögliche Bebauungen eines Grundstücks in Oldendorf (Landkreis Stade) als Wertmerkmal unberücksichtigt. Laut §196 BauGB müssen die Bodenrichtwerte Oldendorf (Landkreis Stade) nur alle zwei Jahre ermittelt werden. Die Datenlage ist damit nicht immer aktuell.
Es gibt in der Regel nicht nur einen einzigen Bodenrichtwert für eine Gemeinde oder eine Stadt. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen aus denen man die richtige heraussuchen muss.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Oldendorf (Landkreis Stade) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Oldendorf (Landkreis Stade):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 79 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 338 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 79 x 338 = 26702 €.