Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Rausdorf (Holstein) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Rausdorf (Holstein) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Rausdorf (Holstein) bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Schleswig-Holstein erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Rausdorf (Holstein) auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Rausdorf (Holstein) beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Rausdorf (Holstein) kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Rausdorf (Holstein) bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Rausdorf (Holstein) verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert wird als Kennzahl immer in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer Mithilfe des Bodenrichtwerts den Wert seines Grundstücks in Rausdorf (Holstein) berechnen möchte, muss daher einfach die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem passenden Bodenrichtwert multiplizieren. Der Bodenrichtwert gilt immer nur für bestimmte Bodenrichtwertzonen. Diese können lediglich aus mehreren Straßenzügen bestehen oder auch einen ganzen Stadtteil bzw. eine Gemeinde umfassen. Denn der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf Grundstücke in ähnlicher Lage, mit ähnlichem Entwicklungszustand und mit ähnlichem Wert in Rausdorf (Holstein).
Für eine sogenannte Bodenrichtwertkarte werden die ermittelten Bodenrichtwertzonen von Rausdorf (Holstein) über eine entsprechende Stadtkarte (Flurkarte) gelegt. Von dieser Bodenrichtwertkarte lassen sich so leicht Bodenrichtwerte für einzelne Adressen oder Flurstücken in Rausdorf (Holstein) ablesen.
Der Bodenrichtwert für Rausdorf (Holstein) ist eine Kennzahl die den Wert eines Grundstücks angibt. Eine (möglicherweise) auf dem Grundstück in Rausdorf (Holstein) enthaltene Bebauung bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts Rausdorf (Holstein) wird immer vom unbebauten Grundstück ausgegangen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage kann durchaus älter sein.
Gerade für große Städte und Gemeinden gibt es nicht einen einzelnen Bodenrichtwert. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bodenrichtwertzonen, aus denen der richtige Wert herausgesucht werden muss.
Der Bodenrichtwert Rausdorf (Holstein) ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Rausdorf (Holstein):
Frau Muster erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 340 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 88 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Muster Grundstück auf 340 x 88 = 29920 €.