Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Reute (Breisgau) 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Reute (Breisgau) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von (regionalen) Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig sind, jedoch keine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der die Informationen gebündelt in Erfahrung gebracht werden können.
Für Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten Reute (Breisgau) wendet man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Baden-Württemberg. Erste Anlaufstelle ist im besten Fall der Internetauftritt des (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschusses des Landes. Hier finden sich alle wichtigen Kontaktdaten. Zudem stellen einige Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte online zur Verfügung. Eine weitere Anlaufstelle für Auskünfte zu den Bodenrichtwerten sind die Bürgerämter und Bauämter der Gemeinden.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die ermittelten Bodenrichtwerte und die Bodenrichtwertkarten kostenlos im Internet. Andere erteilen Auskünfte zum Bodenrichtwert gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Reute (Breisgau) sind in der Regel immer Gebührenpflichtig. Die Gutachterausschüsse bieten darüber hinaus oft unterschiedliche Lizenzen zu den Bodenrichtwerten an und unterschieden beispielsweise zwischen einmaligen Auskünften und regelmäßigen, abonnierten Auskünften. Es bietet sich daher an, sich bei der Behörde, an die man sich wendet, über die etwaigen Kosten und Lizenzmöglichkeiten vorab zu informieren.
Der Bodenrichtwert wird deutschlandweit von Gutachterausschüssen ermittelt. Davon gibt es in ganz Deutschland hunderte. Auch in Reute (Breisgau) kümmert sich ein regionaler Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei einem Immobilienverkauf in Reute (Breisgau) übermittelt der Notar den Verkaufspreis und weitere Informationen anonym an den regionalen Gutachterausschuss. So entstehen umfangreiche Kaufpreissammlungen. Aus diesen Kaufpreissammlungen für Immobilien in Reute (Breisgau) wird regelmäßig der Bodenrichtwert ermittelt. Dies geschieht spätestens alle zwei Jahre zu einem definierten Stichtag. In der Regel ist dieser Stichtag der 31.12.
Der Bodenrichtwert Reute (Breisgau) wird immer in Euro pro Quadratmeter angegeben und bezieht sich auf ein sogenanntes Richtwertgrundstück, ein lagetypisches Grundstück, das als Bezugsgröße dient. So zeigt der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lagewert den Wert von Grundstücken auf, die in ihren wertbestimmenden Merkmalen mit dem Richtwertgrundstück übereinstimmen. Ein Bodenrichtwert gilt darüber hinaus immer für ein begrenztes Gebiet, die vom Gutachterausschuss festgelegte Bodenrichtwertzone. Die Grundstücke einer Bodenrichtwertzone stimmen weitestgehend in Art und Maß ihrer Nutzung überein. Eine Bodenrichtwertzone kann aus mehreren Straßenzügen oder ganzen Flurstücken bestehen. Eine Bodenrichtwertzone ist dabei immer ein räumlich zusammenhängendes Gebiet.
Einsehbar sind die Bodenrichtwerte Reute (Breisgau) in der Form von Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten Reute (Breisgau) werden erstellt, indem die Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan bzw. eine topographische Karte von Reute (Breisgau) gebracht werden. Auf diese Weise kann der Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder für Flurstücke leicht abgelesen werden.
Die Bodenrichtwerttabellen ordnen die Bodenrichtwerte den einzelnen Bodenrichtwertzonen bzw. Gebieten tabellarisch zu.
Der Bodenrichtwert für Reute (Breisgau) gibt als Kennzahl den Wert eines unbebauten Grundstücks an. Falls bereits Wohnhäuser oder andere Gebäude auf dem betreffenden Grundstück in Reute (Breisgau) vorhanden sind, werden diese bei der Wertermittlung nicht miteinbezogen. Nach §196 BauGB müssen Bodenrichtwerte in Reute (Breisgau) spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt werden. Die zur Ermittlung verwendete Datengrundlage spiegelt damit nicht immer die aktuellste Datenlage wieder.
Für größere Städte und Gemeinden gibt es nicht den einen Bodenrichtwert. Es existiert unter Umständen eine große Anzahl an Bodenrichtwertzonen, aus denen der passende Wert herausgesucht werden muss.
Für die Wertermittlung des eigenen Grundstücks muss lediglich der Bodenrichtwert mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks, dessen Wert ermittelt werden soll, multipliziert werden. Unterschiede zwischen dem Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll und dem Bodenrichtwertgrundstück müssen mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen Rechnung getragen werden.
Im Folgenden verdeutlicht ein Praxisbeispiel die Anwendung des Bodenrichtwerts Reute (Breisgau) zur Immobilienpreisberechnung:
Beispiel:
Frau Y besitzt ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Reute (Breisgau), das sie gerne verkaufen möchte. Das Grundstück ist 614 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 70 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 70 x 614 = 42980 €. Die Bebauung des Grundstücks ist in dieser Berechnung natürlich noch nicht berücksichtigt. Doch der Wert liefert eine gute Basis für weitere Berechnungen für den Wert der gesamten Immobilie – beispielsweise mit dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren.