Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Rosenberg (Württemberg) 2023. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Rosenberg (Württemberg) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig. Das System der Gutachterausschüsse ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl regionaler Gutachterausschüsse und keine zentrale Stelle, die die Informationen bündelt und veröffentlicht.
Daher muss man die Informationen zum Bodenrichtwert Rosenberg (Württemberg) bei dem (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Baden-Württemberg erfragen. Die (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschüsse haben in der Regel einen eigenen Internetaufritt, auf dem alle erforderlichen Kontaktdaten zu finden sind. Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte im Rahmen des Internetauftritts bereits online eingesehen werden. Zudem kann man sich mit Fragen zum Bodenrichtwert Rosenberg (Württemberg) auch an das für die Gemeinde zuständige Bürgeramt oder Bauamt wenden.
Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen die Daten zu den Bodenrichtwerten kostenlos im Internet. Andere erteilen die Auskünfte nur gegen eine Gebühr. Schriftliche Auskünfte zum Bodenrichtwert Rosenberg (Württemberg) sind in der Regel immer kostenpflichtig. Man sollte sich daher vorab bei der Behörde, an die man sich wendet, über etwaige Kosten informieren.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Rosenberg (Württemberg) kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Rosenberg (Württemberg) bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Rosenberg (Württemberg) verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert für Rosenberg (Württemberg) ist eine Kennzahl die stets in Euro je Quadratmeter angegeben wird. Die Angabe des Bodenrichtwerts erfolgt dabei in sogenannten Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwertzonen umfassen Grundstücke in ähnlicher Lage, ähnlichem Entwicklungszustand und mit einheitlichem Wert in Rosenberg (Württemberg). Es sind stets mehrere Flurstücke in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Diese kann sie mehrere Straßenzüge oder sogar ganze Stadteile umfassen.
Die einzelnen Bodenrichtwertzonen werden über eine Stadtkarte (Flurkarte) von Rosenberg (Württemberg) gelegt. So werden Bodenrichtwertkarten für Rosenberg (Württemberg) gebildet. Mit Hilfe dieser Bodenrichtwertkarten kann man die Bodenrichtwerte für einzelne Adressen (oder Flurstücke) in Rosenberg (Württemberg) ablesen.
Zu berücksichtigen gilt bei der Nutzung des Bodenrichtwerts Rosenberg (Württemberg) zunächst, dass eine etwaige Bebauung bei der Ermittlung der Kennzahl unberücksichtigt bleibt. Der Bodenrichtwert Rosenberg (Württemberg) bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke. Für die Ermittlung des Werts eines bebauten Grundstücks in Rosenberg (Württemberg) müssen daher weitere Faktoren berücksichtigt werden. Auch die Aktualität des Bodenrichtwerts Rosenberg (Württemberg) sollte stets hinterfragt werden. Da die Bodenrichtwerte in Rosenberg (Württemberg) nach §196 BauGB nur alle zwei Jahre ermittelt werden müssen, kann die Datengrundlage bereits älter sein.
Es gibt meist nicht nur den einen Bodenrichtwert für eine Stadt oder Gemeinde. Üblicherweise gibt es viele Bodenrichtwertzonen in einer Region. Hier muss unbedingt darauf geachtet werden, den richtigen Wert herauszusuchen. Zudem sollte man bedenken, dass die Berechnung des Bodenrichtwerts auf dem Vergleich von Grundstücken in Rosenberg (Württemberg) mit lediglich ähnlicher Lage und ähnlicher Nutzung basiert. Da kein Grundstück wie das andere ist, kann es sich lohnen, für eine exakte Berechnung des Grundstückswerts einen Fachmann in Rosenberg (Württemberg) zu Rate zu ziehen.
Für die Wertermittlung des eigenen Grundstücks muss lediglich der Bodenrichtwert mit der Quadratmeterzahl des Grundstücks, dessen Wert ermittelt werden soll, multipliziert werden. Unterschiede zwischen dem Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll und dem Bodenrichtwertgrundstück müssen mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen Rechnung getragen werden.
Im Folgenden verdeutlicht ein Praxisbeispiel die Anwendung des Bodenrichtwerts Rosenberg (Württemberg) zur Immobilienpreisberechnung:
Beispiel:
Frau Schmidt besitzt ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Rosenberg (Württemberg), das sie gerne verkaufen möchte. Das Grundstück ist 444 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert der Bodenrichtwertzone, in der sich das Grundstück befindet, beläuft sich auf 75 €. Unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ergibt sich damit für das Grundstück ein Verkaufspreis von 75 x 444 = 33300 €. Die Bebauung des Grundstücks ist in dieser Berechnung natürlich noch nicht berücksichtigt. Doch der Wert liefert eine gute Basis für weitere Berechnungen für den Wert der gesamten Immobilie – beispielsweise mit dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren.