Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Rosengarten (Landkreis Harburg) 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Rosengarten (Landkreis Harburg) tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von (regionalen) Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig sind, jedoch keine einheitliche Plattform oder zentrale Stelle, an der die Informationen gebündelt in Erfahrung gebracht werden können.
Für Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten Rosengarten (Landkreis Harburg) wendet man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss von Niedersachsen. Erste Anlaufstelle ist im besten Fall der Internetauftritt des (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschusses des Landes. Hier finden sich alle wichtigen Kontaktdaten. Zudem stellen einige Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte online zur Verfügung. Eine weitere Anlaufstelle für Auskünfte zu den Bodenrichtwerten sind die Bürgerämter und Bauämter der Gemeinden.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Rosengarten (Landkreis Harburg) beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
Es ist Aufgabe der Gutachterausschüsse, den Immobilienmarkt durch die regelmäßige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte transparent zu halten. Der Ausschuss arbeitet als neutrales, weisungsungebundenes Kollegialgremium, bestehend aus Immobiliensachverständigen.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Rosengarten (Landkreis Harburg) bilden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführten Kaufpreissammlungen. Diese Kaufpreissammlungen basieren auf der (anonymisierten) Sammlung und Archivierung von Daten aus tatsächlichen Grundstückskäufen in Rosengarten (Landkreis Harburg). Damit stellen die Bodenrichtwerte Rosengarten (Landkreis Harburg) Durchschnittswerte von tatsächlichen Immobilienkäufen dar. Die Bodenrichtwerte für Rosengarten (Landkreis Harburg) werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festgesetzten Stichtag von den Gutachterausschüssen ermittelt.
Der Bodenrichtwert Rosengarten (Landkreis Harburg) wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. So kann mit seiner Hilfe leicht der ungefähre Wert anderer Grundstücke der gleichen Lage und mit ähnlichen wertbestimmenden Merkmalen berechnet werden. Die Angabe bezieht sich immer auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone.
Einsehen kann man die Bodenrichtwerte in der Regel auf sogenannten Bodenrichtwertkarten. Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte Rosengarten (Landkreis Harburg) werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Rosengarten (Landkreis Harburg) gebracht. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder ganze Flurstücke in Rosengarten (Landkreis Harburg) ablesen. Von Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu erfahren. Alternativ zu den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen, die die Bodenrichtwertzonen und ihren jeweiligen Bodenrichtwert tabellarisch aufzeigen.
Zu berücksichtigen gilt bei der Nutzung des Bodenrichtwerts Rosengarten (Landkreis Harburg) zunächst, dass eine etwaige Bebauung bei der Ermittlung der Kennzahl unberücksichtigt bleibt. Der Bodenrichtwert Rosengarten (Landkreis Harburg) bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke. Für die Ermittlung des Werts eines bebauten Grundstücks in Rosengarten (Landkreis Harburg) müssen daher weitere Faktoren berücksichtigt werden. Auch die Aktualität des Bodenrichtwerts Rosengarten (Landkreis Harburg) sollte stets hinterfragt werden. Da die Bodenrichtwerte in Rosengarten (Landkreis Harburg) nach §196 BauGB nur alle zwei Jahre ermittelt werden müssen, kann die Datengrundlage bereits älter sein.
Es gibt meist nicht nur den einen Bodenrichtwert für eine Stadt oder Gemeinde. Üblicherweise gibt es viele Bodenrichtwertzonen in einer Region. Hier muss unbedingt darauf geachtet werden, den richtigen Wert herauszusuchen. Zudem sollte man bedenken, dass die Berechnung des Bodenrichtwerts auf dem Vergleich von Grundstücken in Rosengarten (Landkreis Harburg) mit lediglich ähnlicher Lage und ähnlicher Nutzung basiert. Da kein Grundstück wie das andere ist, kann es sich lohnen, für eine exakte Berechnung des Grundstückswerts einen Fachmann in Rosengarten (Landkreis Harburg) zu Rate zu ziehen.
Bei bestimmten Verfahren der Immobilienbewertung wie Sachwert- oder Ertragswertverfahren wird der Bodenrichtwert als Größe eingesetzt. Der Bodenrichtwert Rosengarten (Landkreis Harburg) wird als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben, weshalb er mit der Größe des Grundstücks multipliziert werden muss.
Beispiel zum Bodenrichtwert Rosengarten (Landkreis Harburg):
Beträgt der Bodenrichtwert beispielsweise 91 € und hat das eigene Grundstück eine Fläche von 339 Quadratmetern, ergibt sich unter alleiniger Berücksichtigung des Bodenrichtwerts ein Grundstückswert bzw. Verkaufspreis von 91 x 339 = 30849 €.