Antwort auf die wichtigsten Fragen
Diese Seite gibt Online-Auskunft über alle Belange zum Bodenrichtwert Rubkow 2024. Bei der Arbeit mit den amtlichen Bodenrichtwerten in Rubkow tauchen häufig sehr ähnliche Fragen auf. Die wichtigsten/häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Die Bodenrichtwerte sollen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Daher müssen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte ermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Art und Weise, wie die Bodenrichtwerte zugänglich gemacht werden, ist dabei sehr unterschiedlich. Eine zentrale Stelle, an der Bodenrichtwerte abgefragt werden können, gibt es nicht.
Für Informationen zum Bodenrichtwert Rubkow kann man sich an den (oberen bzw. zentralen) Gutachterausschuss für Mecklenburg-Vorpommern sowie an das Bürgerbüro oder das Bauamt der Stadt Rubkow bzw. der betreffenden Gemeinde wenden.
Eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert Rubkow beim zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt ist (in der Regel) immer mit einer Gebühr verbunden. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Einige Gutachterausschüsse stellen ihre Informationen auch online zur Verfügung. Zudem ist eine unverbindliche telefonische Anfrage ebenfalls ein guter Weg, um schnell die nötigen Informationen zu erhalten.
Die Gutachterausschüsse sind nicht nur für die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig, sie ermitteln diese auch. In Rubkow kümmert sich der regionale Gutachterausschuss um die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Rubkow bilden sogenannte Kaufpreissammlungen. Wird ein Grundstück in Rubkow verkauft, wird der entsprechende Preis vom Notar an den zuständigen regionalen Gutachterausschuss weitergeleitet. Verkaufspreis und weitere Daten zum Grundstück werden anonymisiert gesammelt. So entstehen die umfangreichen Kaufpreissammlungen. Aus diesen werden mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist der 31.12.) die Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert Rubkow wird stets in Euro pro Quadratmeter angegeben. So kann mit seiner Hilfe leicht der ungefähre Wert anderer Grundstücke der gleichen Lage und mit ähnlichen wertbestimmenden Merkmalen berechnet werden. Die Angabe bezieht sich immer auf eine bestimmte Bodenrichtwertzone.
Einsehen kann man die Bodenrichtwerte in der Regel auf sogenannten Bodenrichtwertkarten. Für die Erstellung einer Bodenrichtwertkarte Rubkow werden die einzelnen Bodenrichtwertzonen auf einen Stadtplan, eine Regionalkarte oder eine topographische Karte von Rubkow gebracht. Auf der Bodenrichtwertkarte kann man so den Bodenrichtwert für einzelne Adressen oder ganze Flurstücke in Rubkow ablesen. Von Bodenrichtwertkarten sind zudem die wertbestimmenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke zu erfahren. Alternativ zu den Bodenrichtwertkarten gibt es auch Bodenrichtwerttabellen, die die Bodenrichtwertzonen und ihren jeweiligen Bodenrichtwert tabellarisch aufzeigen.
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer nur auf unbebaute Grundstücke in Rubkow. Eine etwaige Bebauung des Grundstücks fließt nicht in die Berechnung des Bodenrichtwerts ein. Zudem ist zu beachten, dass die zur Bodenrichtwertermittlung genutzten Daten nicht immer die aktuellsten sind. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, nur alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte zu einem festgesetzten Stichtag neu zu ermitteln.
Außerdem gibt es nicht den einen Richtwert für jede Stadt oder Gemeinde. Vor allem in größeren Städten gibt es zahlreiche Bodenrichtwertzonen. Immobilienverkäufer und -käufer in Rubkow müssen darauf achten, sich an der richtigen Bodenrichtwertzone zu orientieren.
Der Bodenrichtwert Rubkow ist immer als Preis in Euro pro Quadratmeter angegeben. Wer mit Hilfe des Bodenrichtwerts den Preis eines anderen Grundstücks in der Bodenrichtwertzone berechnen möchte, muss lediglich die Quadratmeterzahl des betreffenden Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren.
Beispiel zur Berechnung des Grundstückspreises mit dem Bodenrichtwert Rubkow:
Frau Smith erbt ein Grundstück mit einer Fläche von 280 Quadratmetern. Das Grundstück befindet sich in einer Bodenrichtwertzone mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert von 70 €. Damit beläuft sich der Wert von Frau Smith Grundstück auf 280 x 70 = 19600 €.